…befasst sich mit dem Feindbild „Faschist“, das seit den Thüringer Ereignissen eine wahre Inflation erfährt. Damit ist die Verfemung wieder zum Mittel der Politik geworden.
12.Februar 2020
Ihr seid verfemt!
Die Wahl eines FDP-Politikers zum Ministerpräsidenten des Landes Thüringen mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD soll also ein „Skandal“ sein. Mehr noch, sie wird zum „Dammbruch“ in der politischen Grundordnung unseres Landes erklärt. Dies geschieht mit dem Ziel, ein neues (ungeschriebenes) Gesetz in diese Grundordnung einzufügen, das ihr völlig entgegengesetzt ist: Die politischen Parteien sollen die Zusammenarbeit mit einer bestimmten Partei generell und von vornherein ausschließen. Eine Partei soll – ganz ohne rechtsstaatliches Verbotsverfahren – geächtet werden. Und schon hört man allerorten in Politik und Medien Schwüre auf das neue Feme-Gebot: „Niemals werden wir zusammen mit der AfD auch nur einen Schritt tun“.
Das ist nicht nur ein De-facto-Ausschluss dieser Partei von der parlamentarischen Arbeit, sondern zugleich eine Einschränkung der anderen Parteien, wenn sie Mehrheiten für die Gesetzgebung oder die Wahl der Regierung bilden wollen. Es ist ein tiefer Eingriff in die Koalitionsfreiheit, in die Rechte des Parlaments und damit auch in das Wahlrecht der Bürger. Politische Grundrechte werden unter einen General-Vorbehalt gestellt. Und das Verfahren, mit dem man die AfD zur Unpartei erklärt, ist ein Verfahren ohne geschriebenes Gesetz, ohne Beweispflicht, ohne Recht auf Verteidigung, ohne sichtbare Richter – ein Verfahren, das an die mittelalterliche Praxis der „Verfemung“ erinnert, durch die Menschen aller ihrer Rechte beraubt wurden und einer willkürlichen Verfolgung ausgesetzt wurden.
Man konnte schon länger beobachten, wie die Anschuldigungen gegen die AfD und ihre Wähler immer extremer wucherten. Doch jetzt wuchern sie nicht nur gegen die AfD, sondern greifen auf CDU und FDP über. Und auf einen demokratisch legitimierten Landtag: Ein gewählter Ministerpräsident wird zum Rücktritt gezwungen, ein „andere Wahl“ soll erzwungen werden. Und bei CDU und FDP wird eine Säuberungswelle in Gang gesetzt. Eine neue „Wende“ rollt durch Deutschland. Diesmal ist es eine Wende, die in die politischen Rechte und Institutionen eingreift und die das Grundgesetz – ohne es zu ändern – unter einen außergesetzlichen Vorbehalt stellt. Es ist der Versuch, eine Staats-Wende herbeizuführen.
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Eine monströse Anschuldigung: „Faschisten“ – Der Dreh- und Angelpunkt dieser Wende ist eine einzige Grundannahme, eine Behauptung, ein Wort: „Faschisten“. Eine Partei, die in den 2010er Jahren einen festen Platz in der Parteien-Landschaft und in den Parlamenten eingenommen hat, wird als „faschistisch“ qualifiziert, und im Gefolge mit weiteren Bezeichnungen wie „rassistisch“, „antisemitisch“, „rechtsextrem“ markiert. Es geht hier um eine der extremsten Anschuldigungen, die man in unserer Zeit aussprechen kann. Würde man eine reguläre Anklage gegen eine faschistische Partei erheben, so würden die Anklagepunkte lauten: Billigung von Völkermord, Billigung der Juden-Vernichtung, Billigung von Angriffskriegen, Billigung einer Parteidiktatur. Und nicht nur die „Billigung“ wäre anzuklagen, sondern auch die aktive Vorbereitung der Machtergreifung für dies Programm. Das alles steht im Raum, wenn eine Person oder eine Partei als „faschistisch“ bezeichnet wird.
Mit der Bezeichnung werden die Bilder von Völkermord, Juden-Vernichtung, Angriffskrieg bei den Menschen wachgerufen. Ihre Abscheu wird mobilisiert. Und man kann, in Worten und Gesten, auf bestimmte Parteien und auf bestimmte Personen zeigen. Das Empörungs- und Verfolgungs-Potential der Faschismus-Anschuldigung ist groß. Dies Potential ist jetzt, nach der Abstimmung im Thüringer Landtag, mobilisiert worden. Der große Aufschrei über das „Unerträgliche“ wurde inszeniert. Man erweckte den Eindruck, in Thüringer Landtag wäre etwas Unfassbares, etwas Unsägliches geschehen, ohne auch nur im Mindesten darüber aufzuklären, wer und was da im Landtag gewählt worden war, und welche Vorhaben und Maßnahmen für Thüringen zur Entscheidung anstehen. Wo die Bezeichnung „Faschist“ regiert, wird jede politische Erörterung zum Schweigen gebracht. Genau auf dieser Linie liegt das Vernichtungswort „unverzeihlich“, das die Bundeskanzlerin in Umlauf gebracht hat.
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Wenn wirklich der Faschismus drohen würde – Gewiss ist richtig, dass dann, wenn wirklich ein faschistisches Regime drohen würde, viele politische Erörterungen zurückstehen müssten. Aber nicht zurückstehen dürften der Rechtsstaat, die Rechte der Parlamente und die eigenständige Rolle der Justiz. Gäbe es wirklich eine „faschistische Gefahr“, dann müsste sofort Anklage vor den höchsten Gerichten erhoben werden. Hier müssten Beweise dafür vorgetragen werden, dass der Vorwurf monströser Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen die Verfassungsordnung berechtigt ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass wirklich die beschuldigte Partei monströs ist, und nicht die Anschuldigung, die gegen sie erhoben wird. Deshalb wäre es jetzt, wo der Faschismus-Vorwurf gegen die AfD zu so weitreichenden Konsequenzen im öffentlichen und im parlamentarischen Leben führt, unbedingt geboten, dass die rechtsprechende Gewalt zum Einsatz kommt. So ist es im Grundgesetz der Bundesrepublik vorgegeben.
Nehmen wir zum Beispiel den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU). Der sagt in der Talkshow von Maybrit Illner (6.Februar) in Richtung Alexander Gauland (AfD), er habe Reden von AfD-Politikern zum Holocaust-Gedenktag gehört und dann wörtlich: „Diese Reden sind in einem Maße faschistoid, das mir angst und bange geworden ist. Das ist so unterirdisch, dass ich alles dafür tun werde, dass Sie hier nie in Verantwortung kommen.“ Das kann er in einer Talkshow so servieren, und man kann solche Anwürfe dort kaum entkräften. Vor einem ordentlichen Gericht würde er als Zeuge vernommen und müsste dann sagen, welche Sendung er wann gehört hat. Er müsste die Redner und Redepassagen benennen, die er als „faschistoid“ bezeichnet. Und er müsste erklären, was er mit dem Wort „alles“ meint, das er tun will, um zu verhindern, dass Gauland „jemals“ in Verantwortung kommt.
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Warum wird das Bundesverfassungsgericht nicht angerufen? – In Deutschland geschieht gegenwärtig etwas Merkwürdiges. So extrem die Anschuldigungen gegen die AfD sind, so findet doch kein Gerichtsprozess statt, um diese Anschuldigungen nach Recht und Gesetz zu klären. Es wird tunlichst vermieden, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Was für ein Widerspruch: Es werden die höchsten Gefahren für unser Land beschworen – und dann hält man die Sache im Status „im Umlauf“. Die AfD wird in Verbindung gebracht mit einer der finstersten, schändlichsten Perioden der deutschen Geschichte; und es wird der Eindruck erweckt, dass eine Machtergreifung dieser Partei im Gange ist. Doch die Abwehr dieser Gefahr wird gar nicht auf den rechtsstaatlichen Punkt gebracht.
Warum, fragt man sich. Ja, warum wohl. Zur Beantwortung der Frage genügt ein Blick auf das, was an Stelle eines ordentlichen Gerichtsprozesses geschieht: Die Faschisten-Kampagne ist eine Meinungs-Kampagne. Dafür ist der Raum der Massenmedien ein wunderbarer Verstärker und da läuft sie auf vollen Touren. Hingegen ist der rechtliche Raum von Gerichtsprozessen eher hinderlich. Denn hier können auch langsame, kontroverse, abwägende Stimmen zu Wort zu kommen. Im medialen Raum regiert das Suggestive, das Aufmerksamkeit Erregende, das an die Empörung Appellierende. Die Anklage „Faschist“ ist in unserer Gegenwart nur eine suggestive Anklage. Sie ist weit davon entfernt, gerichtsfest zu sein. Sie ist eine extreme Anklage – und zugleich eine sehr vage, weit hergeholte Anklage, die die gegenwärtigen Probleme und Sach-Kontroversen in Deutschland eher ausblendet.
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Der Mechanismus der Verfemung (I) – Und genau das ist offenbar auch beabsichtigt. Das Extrem-Wort „Faschist“ soll in Umlauf gebracht werden und – wie von selbst – seine Wirkung tun. Für diese Methode gibt es eine Bezeichnung – die „Verfemung“. Wenn man sagt, dass jemand „verfemt“ wird, dann soll das heißen, dass sein „guter Ruf“ vernichtet wird, und dass seinem Ruf etwas so Negatives angehängt wird, dass er dadurch aus der Gemeinschaft der anständigen Menschen oder der anständigen politischen Parteien ausgeschlossen wird. Und dass er ihren Schutz verliert. Die Verfemung geschieht nicht durch Gerichtsurteile, sondern durch Worte, durch die brandmarkende Kraft suggestiver Worte. Die Kraft der Verfemung ist dann besonders groß, wenn die Worte unablässig wiederholt werden – und wenn man nicht weiß, woher sie kommen: weil kein haftbarer Urheber feststellbar ist. Das Vernichtungswort „Faschist“ hat sich schon lange verselbstständigt und dient, ohne Begründungspflicht, zur Feind-Markierung von Menschen. So nimmt der Kampf gegen die „Gefahr von rechts“ nun eine merkwürdige Wendung: Sie wird gar nicht zugespitzt, um wirklich etwas Faschistisches zu finden und abzuwehren, sondern der Kampf wird in die Breite ausgedehnt auf andere Parteien: auf einmal werden CDU und FDP in den gleichen Generalverdacht gerückt. Schon gibt es Angriffe auf FDP-Politiker und Büros, und schon gibt es Säuberungsaktionen innerhalb dieser Parteien. Jetzt erweist sich, wie verheerend der suggestive Gebrauch des Wortes „Faschist“ ist.
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Der Mechanismus der Verfemung (II) – Das Wort „Verfemung“ führt in Zeiten zurück, die weder den Rechtsstaat noch die Demokratie kannten, insbesondere kein staatliches Gewaltmonopol. Denn zu diesem Gewaltmonopol gehört auch das Prinzip, dass es nur ein einziges Gerichtswesen gibt, das an schriftliche Gesetze gebunden ist, das öffentlich ist, und dem auch die Kontrolle der Bestrafung unterliegt. Eine der Errungenschaften der Neuzeit ist die Beseitigung des mittelalterlichen Wildwuchses von Verurteilen und Bestrafen. Dazu gehörten damals die sogenannten „Feme“-Gerichte. Im Herkunftswörterbuch des „Duden“ heiß es zum Stichwort „Feme“: „Das geheime Gericht oder Freigericht war eine niederdeutsche, besonders westfälische Einrichtung, die ihre größte Bedeutung in der friedlosen Zeit des ausgehenden Mittelalters erreichte. Die Herkunft des Wortes, das wohl identisch ist mit niederländisch veem `Genossenschaft, Zunft´… ist dunkel. Gebräuchlich ist noch das abgeleitete Verb verfemen `ächten, friedlos machen´ (mittelhochdeutsch verveimen).“ In der mittelalterlichen Welt, in der die Sicherheit der Menschen von der Zugehörigkeit zu Zünften, Korporationen und Gefolgschaften abhängig war, bedeutete die „Verfemung“ den Ausschluss aus allen Schutzverbänden. Ein wichtiges Merkmal der Feme-Gerichte war die Geheimhaltung. Im „Historischen Lexikon Bayerns“ wird von der „Verschwiegenheit bezüglich des im Verfahren der heimlichen Acht Verhandelten gegenüber jedermann“ berichtet, und davon, dass ein förmlicher Einspruch gegen ein Femeurteil nicht möglich war; dass aber der Verurteilte versuchen konnte, ein anderes Feme-Gericht für seine Sache zu gewinnen. Ein Großteil der Feme-Urteile waren Todesurteile, die aber selten vollstreckt wurden, da der Prozess meistens in Abwesenheit des Angeklagten stattfand. Das Lexikon weist darauf hin, dass im Unterschied zur sogenannten „Reichsacht“ nicht jedermann zu einer Exekution befugt war.
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Die „Ächtung“ als Herrschaftsmittel – Dieser Hinweis führt zum Begriff der „Acht“, aus dem sich der heute noch gebräuchliche Ausdruck „jemanden ächten“ ableitet. Derjenige, gegen den die Reichsacht verhängt wurde, verlor alle seine Rechte und war „vogelfrei“. Jedermann konnte – und sollte – sie töten und musste dafür keine Strafe befürchten. Wer jedoch einem Geächteten half, verfiel selber der Reichsacht. Das Vermögen der Geächteten verfiel, jedermann konnte es an sich bringen. Eine Liste der Vergehen, die noch in der frühen Neuzeit zur Reichsacht führten, umfasste: Nichtzahlung wichtiger Reichssteuern; Majestätsverbrechen; Landfriedensbruch; Nichterscheinen in einem gerichtlichen Prozess. Außerdem folgte die Reichsacht automatisch einem Kirchenbann, den der Papst per Bannbulle verhängte. Eine Reichsacht wurde bekanntlich gegen Luther verhängt; aber auch eine ganze Reihe von Städten stand eine Zeit lang unter dem Regime der „Acht“: Mainz, Rostock, Regensburg, Göttingen, Goslar, Magdeburg, Donauwörth, Bremen und auch … die Stadt Erfurt, das im Zuge der Reichsacht 1664 von fränkischen, kurmainzischen und französischen Truppen besetzt und zum Gehorsam gezwungen wurde. Feme, Acht und Bann waren also ein Herrschafts-Instrument, ein eminent politischer Mechanismus.
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Die historische Errungenschaft des Rechtsstaats – An diesem Punkt wird die Errungenschaft deutlich, die der Rechtsstaat darstellt. Er befreite die Gesellschaft von der Bedrohung durch extreme und zugleich vage Anklagen, die als ständige Bedrohung über ihr schwebte und in dessen Schatten sie wirtschaften und leben musste. Es wird aber auch deutlich, dass die Gefahr eines solchen Willkürregimes nicht ein für alle Mal beseitigt ist, sondern immer wieder entstehen kann. Die Verfemung muss dabei nicht in der Form von Femegericht und Reichsacht wiederkehren, sondern sie kann heute über die Massenmedien – also die sogenannte „vierte Gewalt“ – erfolgen. Politische und mediale Kräfte können sich zu einem „informellen“ Machtkomplex formieren, der den Rechtsstaat aushebelt. Dabei geht es vor allem um einen Punkt. Ein funktionierender Rechtsstaat lässt extreme Anschuldigungen nicht frei zirkulieren, sondern führt sie in die Eindeutigkeit eines ordentlichen Gerichtsverfahrens über. Am Ende muss eine Eindeutigkeit hergestellt sein: Verurteilung oder Freispruch. Kommt diese sorgfältige Strenge des Rechtsstaats nicht zum Zuge, sondern wird beiseitegedrängt, entsteht eine Grauzone, in der extreme Anschuldigungen sich zu einem Zustand dauernder Verfemung und Ächtung verfestigen können – und eine ganze Gesellschaft in Bann schlagen können.
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Die neue Konjunktur der Verfemung – Genau diese Entwicklung hat jetzt in Deutschland eine neue Stufe erreicht. Menschen, Parteien, Gebäude, Straßennamen – überall werden auf einmal Anzeichen für „Faschismus“, „Rassismus“, „Kolonialismus“ entdeckt. Dabei fällt auf, dass diese Worte inzwischen gar nicht weiter ausbuchstabiert werden. Jedes Urteil über eine bestimmte soziale Gruppe kann auf einmal „rassistisch“ sein. Gedichte, Gebäude, Geschichtszeugnisse können auf einmal „faschistoid“ sein. Die Anklage-Worte sind inzwischen völlig entleert und stehen für „das Böse“ schlechthin. Talkshows präsentieren uns Dialoge wie: „Ja, was sagen Sie denn zu Thüringen?“ – „Unglaublich! Als ich das gehört habe, bin fast zusammengebrochen!“ Man nennt es nur noch „das!“ und beschwört eine geheimnisvolle, dunkle, teuflische Macht. Der SPD-Vize Kevin Kühnert benutzte den Ausdruck „die blau-schwarz-gelbe Schande“. Und diese abstrakte „Schande“ wird dann sehr konkreten Personen mit Namen und Adresse angehängt. Die Brandmarker sind schon unterwegs. Als die Linken-Fraktionschefin im Thüringer Landtag dem gewählten Ministerpräsidenten den Blumenstrauß vor die Füße warf, hat sie ihn als Feind markiert. In einem Interview von „Zeit Campus Online“ wurde die Hamburger Vorsitzende der Jungliberalen Ria Schröder, die als „Nazi“ beschimpft worden war, dann gefragt, wie „junge Politikerinnen der FDP wie Sie diesen `Stempel´ jetzt wieder loswerden“. Wer so fragt, arbeitet mit der Feme-Drohung. Und es geht jetzt sichtlich darum, diese Drohung auf FDP und CDU auszudehnen. Die Parteienlandschaft soll fundamental verschoben werden, indem man über die bürgerlichen Parteien ein „Thüringer Tabu“ verhängt.
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Ja, die Thüringer Ereignisse stehen für einen Einschnitt in der deutschen Politik. Aber nicht in der Wahl des FDP-Ministerpräsidenten mit den Stimmen von CDU und AfD besteht der Einschnitt, sondern in der Reaktion auf diese Wahl. Mit dieser Reaktion hat man die Mittel der Verfemung, Ächtung und Brandmarkung wieder zu Mitteln der Politik in diesem Land gemacht.
(erschienen in meiner Kolumne bei „Tichys Einblick Online“ am 14.2.2020)