Die Unfähigkeit der Bundesregierung, Übergriffe des türkischen Staates in Deutschland zu unterbinden, zeigt den Irrsinn einer Weltpolitik ohne Grenzen. 

Die Türkei-Affäre – Wohin das „offene Deutschland“ führt

Es geht in der Türkei-Affäre nicht darum, dem türkischen Regierungschef nachzuweisen, dass sein Verfassungsprojekt übel ist. Wir befinden uns mit der Türkei überhaupt nicht in einer Gemeinschaft, in der ein Konsens zwischen den beiden Ländern hergestellt werden müsste. Die Welt unserer Zeit erfordert die Fähigkeit, mit politischen Regimen anderer Bauart zu koexistieren. Das ist nicht nur eine Frage der Taktik. Es ist ein freiheitliches Ordnungsprinzip, das darauf baut, dass schlechte politische Verhältnisse am ehesten im Rahmen von Selbstverantwortung der Länder geändert werden können – weil nur das freien Menschen und Völkern würdig ist. Die freie Koexistenz souveräner Staaten, die Grundlage der Charta der Vereinten Nationen ist, bedeutet keinen „autoritären“ Glauben an „den“ Staat, sondern ist die Grundvoraussetzung für eine freiheitlich-pluralistische Weltordnung.

Der tatsächliche Streitpunkt mit der türkischen Regierung ist enger und zugleich härter. Sie hat den Anspruch erhoben, auf deutschem Territorium türkische Innenpolitik zu betreiben und nach eigenem Ermessen in Deutschland aufzutreten. Die entscheidenden Sätze Erdogans sind: „Wenn ich es will, werde ich nach Deutschland gehen.“ Und: „Wenn Ihr mich an der Tür stoppt und mich nicht sprechen lasst, werde ich die Welt aufmischen.“ Mit diesen Sätzen hat ein Regierungschef der Türkei den Anspruch erhoben, nach eigenem Willen – auch ohne Einverständnis der deutschen Regierung – das Gebiet der Bundesrepublik zu betreten und für seine politischen Ziele Mobilisierungs-Veranstaltungen abzuhalten. Unter Berufung auf die türkischen Migranten in Deutschland will Erdogan also deutsches Territorium so behandeln, als wäre es eine Verlängerung des türkischen Territoriums.

Deshalb darf jetzt kein Versuch der Türkei, nach eigener Willkür in Deutschland türkische Politik zu machen, toleriert werden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass in Deutschland viele türkische Migranten leben. Wenn eine ausländische Regierung aus dem Fakt der Migration für sich ein Eingriffsrecht in einem anderen Land ableitet, ist das ein Fall von politischer Koloniebildung. Das versucht die Erdogan-Regierung und diesem Versuch sieht sich die Bundesregierung gegenüber. Das ist der harte Kern der Türkei-Affäre.

Die Rechtslage ist eindeutig und durch Gerichtsurteile bekräftigt

Erfreulicherweise hat das Bundesverfassungsgericht am 10 März – im Rahmen einer anderen Entscheidung – die Rechtslage unzweideutig festgestellt: Es gibt keine völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesregierung, Auftritte ausländischer Politiker in Deutschland zu tolerieren. Solche Auftritte bedürfen einer ausdrücklichen Einwilligung der Bundesregierung. Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen haben, so heißt es in dem Urteil, „weder von Verfassung wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland… Hierzu bedarf es der ausdrücklichen und konkludenten Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung gemäß Art. 32 Abs.1 GG fällt.“ Und weiter: „Soweit ausländische Staatsoberhäupter oder Mitglieder ausländischer Regierungen in amtlicher Eigenschaft und in Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität in Deutschland auftreten, können sie sich nicht auf Grundrechte berufen.

Es wird also ausdrücklich festgestellt, dass hier die individuellen Grundrechte kein übergeordnetes Rechtsgut darstellen, auf die sich jeder, der in Deutschland reden will, berufen kann. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit kann nicht gegen die staatliche Souveränität ins Feld geführt werden. Deutschland kann nicht zu einem „offenen Meinungs- und Versammlungs-Territorium“ erklärt werden. Schon Ende Juli 2016 hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht ein Verbot bestätigt, das in Köln gegen eine Erdogan-Zuschaltung per Video-Botschaft erlassen worden war. Das Gericht stellte bereits damals klar, dass weder die Versammlungsfreiheit noch andere Grundrechte dem Veranstalter einer Versammlung einen Anspruch darauf geben, „ausländische Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern die Gelegenheit zu geben, in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen öffentlicher Versammlungen in ihrer Funktion als Staatsoberhaupt beziehungsweise Regierungsmitglied zu sprechen.

Diese rechtlichen Klarstellungen zeigen, dass man auf eine bestimmte Gefahr aufmerksam geworden ist: auf die Gefahr, dass mit Hilfe individueller Menschenrechte die gemeinschaftlichen, staatlich verfassten Rechte der Völker ausgehebelt werden. Das war ja der Migrationskrise geschehen. Die Migranten versuchten, durch das Mittel der willkürlichen Grenzüberschreitung einen Aufenthalts-Anspruch in einem Land ihrer Wahl durchzusetzen. Nun wird zumindest klargestellt, dass es kein „No-border-Prinzip“ für die Betätigung ausländischer Politiker gibt.

Die Bundesregierung wollte auch hier die Grenze öffnen

Würde auch die Bundesregierung diese Rechtslage beachten? Es ist immerhin eine Regierung der großen Koaltion, gebildet aus den beiden Volksparteien, die dem Zusammenhalt der Bundesrepublik in besonderer Weise verpflichtet sein sollten. Wäre nicht zu erwarten, dass eine solche Regierung die Herausforderung begreift und sich schützend vor das Land stellt? Sie tat es nicht. Am 2. März vermeldete die FAZ, dass die Bundesregierung gegen Auftrittsverbote für Erdogan sei. Sie zitierte den Regierungssprecher Seibert mit dem Satz: „Wir sollten leben, was wir von anderen fordern.“ Am 7. März vermeldete die FAZ, dass die Bundeskanzlerin sich ausdrücklich gegen Forderungen gewandt hatte, Auftritte türkischer Politiker in Deutschland zu verhindern. Sie verwies dabei auf die Werte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit: „Sie machen unser Land und unsere Art zu leben aus“, sagte sie, „Deshalb sind auch Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland innerhalb des Rechts und der Gesetze, die bei uns gelten, möglich, soweit sie ordnungsgemäß, rechtzeitig und mit offenem Visier angekündigt und genehmigt sind.“ Merkel erweckte damit den Eindruck, dass hier die „Werte“ der Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausschlaggebend sind. Sie verschwieg, dass die Auftritte türkischer Politiker einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Bundesregierung bedurften. Dass also zunächst die Bundesregierung eine Entscheidung zu treffen hatte.

Inzwischen hatte die Gemeinde Gaggenau unter Verweis auf Sicherheitsprobleme eine Veranstaltung mit einem türkischen Minister abgelehnt. Dies wurde in der Öffentlichkeit begrüßt. Der Bundesregierung wurde vorgehalten, sie drücke sich vor dem Nein-Sagen und schiebe die Härten der Politik auf untere Behörden ab. Aber die Bundesregierung korrigierte immer noch nicht ihren Kurs. Sie veränderte nur die Begründung. Die Weigerung, die Politiker-Auftritte zu untersagen, wurde nicht mehr mit „unseren Werten“ und „unserer Art zu leben“ begründet, sondern mit taktischer Klugheit. Der Regierungssprecher Seibert erklärte im Namen der Kanzlerin: „Lassen Sie uns einen kühlen Kopf bewahren“. Dies wurde sofort von Berthold Kohler in einem Leitartikel unter der Überschrift „Erdogans Spiel“ (FAZ 7. März) aufgegriffen. Eine Untersagung würde Erdogan sozusagen „in die Karten“ spielen, war nun das Argument. Jedweder harte Konflikt sei kontraproduktiv. Der Innenminister de Maizière gebrauchte in einem Statement einige Tage später wörtlich die Formulierung „taktisch“. Das klang schon erheblich weniger kühn und mutig. Es ging auch nicht mehr um die Errungenschaften unseres Landes, sondern nur um vermutete Auswirkungen in der Türkei. So hatte das „offene Deutschland“ einen merkwürdigen Beigeschmack bekommen. „Offen“ bedeutete nun, dass auf keinen Fall der Unwillen der türkischen Regierung erregt werden durfte. Die Regierung der Werte war im Handumdrehen zu einer Regierung geworden, die schlau zu sein vorgab, indem sie sich möglichst unsichtbar machte.

Die Holländer mussten es richten

Doch die Affäre ging ihren eigenen Gang. Berichte von verschiedenen Veranstaltungen, darunter eine Veranstaltung mit dem türkischen Außenminister Cavusoglu in Hamburg, belegten, dass es um eine aggressive Massenmobilisierung von Türken gegen Türken ging. Sie belegten auch, dass die Nazi-Bezeichnung Deutschlands dazu dienten, die türkische Landsmannschaft gegen ihr Gastland aufzuwiegeln. Vor diesem Hintergrund schwenkte nun auch die Presse um. Der gleiche Berthold Kohler, der gerade noch das hohe Lied auf den staatsmännischen „kühlen Kopf“ gesungen hatte, sah nun doch eine Pflicht zum Handeln. Wenn es so weitergehe, schrieb er in einem Leitartikel der FAZ am 10. März, „wird Merkel freilich immer stärker unter Druck kommen, mehr zu tun, als die Nazi-Vergleiche `deplaziert´ zu benennen“ – um dann hinzuzufügen: „Den Verdacht, sie sei wegen des Flüchtlinsabkommens erpressbar, wird die Kanzlerin so jedenfalls nicht los.

Und dann kamen die Holländer. Die niederländischen Behörden erklärten die türkische Familienministerin Kaya, die in Rotterdam auf einer Veranstaltung sprechen wollte und von Deutschland aus in die Niederlande eingereist war, zur unerwünschten Person. Die Polizei hinderte sie ganz handfest daran, in Rotterdam das türkische Konsulat zu betreten und eskortierte sie zurück zu Grenze. Der Versuch von einigen Hundert Türken, daraufhin in Rotterdam Straßenunruhen zu veranstalten, wurde im Ansatz vereitelt. Wie befreiend so eine einfache, schnörkelose Tat wirken kann! Mit einem Schlag wurde deutlich: Es geht doch. Man muss nur wollen. Das ganze Gekläff um „Nazi-Methoden“ musste gar nicht erörtert und widerlegt werden. Auch keine verwinkelte Taktik von hinten durch die Brust ins Auge war nötig. Ein schlichtes Nein genügte und Frau Kaya musste abziehen. Am Ende dieses wunderbaren 11.März 2017 war endlich einmal wieder ein Stück Staatsrecht praktiziert worden.

In den folgenden Tagen schlug die Stimmung in Deutschland nun sichtbar um. In Umfragen war eine große Mehrheit der Deutschen dafür, es „so zu machen wie die Holländer“. Kaum einer verstand, warum unser kleiner Nachbar etwas konnte, was wir nicht konnten. Waren die Holländer vielleicht Feinde der Meinungsfreiheit? Waren sie vielleicht taktisch zu dumm? Natürlich nicht. Die Menschen stellten die Frage nun andersherum: Lässt Deutschland die Holländer im Stich? Lädt es die Schande auf sich, ihrem Nachbarn in dieser Situation in den Rücken gefallen zu sein? Die Bundeskanzlerin wartete noch ein bisschen ab.und schielte auf die Stimmungslage. Und dann, buchstäblich in allerletzter Minute, erklärte sie den Niederlanden ihre Solidarität.

Das „offene Deutschland“ führt zur Staatsauflösung

Die Bilanz der Bundesregierung in dieser Affäre ist erschütternd. Sie hat alles getan, um nicht von ihren Hoheitsrechten Gebrauch machen zu müssen. Sie war bis zum Schluss die Getriebene der Ereignisse. Sie täuschte die deutsche Öffentlichkeit über ihre Rechtspflichten als Regierung. Und auch jetzt noch ist nicht sichergestellt, dass es in Zukunft in solchen Fällen anders läuft. So erscheint die späte Solidarität mit den Niederlanden auch wieder nur als taktisches Manöver, um den Druck des Augenblicks abzubauen.

Auch insgesamt ist die Türkei-Affäre keineswegs beendet. Denn eine entscheidende Grundlage für türkische Eingriffsmöglichkeiten in deutsche Angelegenheiten besteht weiter: das Migrations-Abkommen, das die EU mit der Türkei abgeschlossen hat. Es sieht vor, dass die Türkei die Grenzkontrollen im Südosten Europas übernimmt und die EU dafür – je nach Migrationsaufkommen – der Türkei Migranten abnimmt und ihr zusätzlich Milliardenbeträge überweist. Damit trat ein Tauschgeschäft an die Stelle einer eigenständigen Wahrnehmung der Grenzhoheit durch die Staaten der EU. Dieser Deal, den die EU auf Betreiben der Bundesregierung gemacht hat, ist weiter in Kraft. Seitdem kann Erdogan bei jeder Gelegenheit damit drohen, die Grenze zu öffnen und in Europa Chaos zu erzeugen.

Diese Situation ist nicht einfach durch „Nachlässigkeiten“ und falsche „Einschätzungen“ entstanden. Sie ist aktiv herbeigeführt worden, weil dies die deutsche Regierungsideologie so wollte. Es ist die Ideologie einer globalen Offenheit. Das „Offene Deutschland“ ist ein Gedankengebilde, das außerhalb des geltenden deutschen und internationalen Rechts steht. Dies freischwebende Konstrukt hat ganz praktische Konsequenzen im Hier und Jetzt: Grenzen und Hoheitsrechte werden aufgegeben. Das Trugbild vom „offenen Deutschland“ führt das herrschende politische Milieu immer wieder in die Richtung staatlicher Untätigkeit. Ende Februar hatte die Bundeskanzlerin auf einer CDU-Veranstaltung in Stralsund verkündet, dass zum Volk „alle gehören, die in Deutschland leben“. Das entspricht exakt der Formel, mit der die Bundesregierung anfangs die Türkei-Affäre bewältigen wollte: Die deutsche Meinungs- und Versammlungsfreiheit soll für alle gelten, „die in Deutschland reden wollen“.

Das herrschende Milieu kommt sich bei dieser untätigen Offenheit sogar besonders großartig vor. Wie hatte der Bundespräsident zu Beginn der Türkei-Affäre noch den Deutschen gepredigt: Es sei ein Zeichen von „Angst“, wenn man die türkischen Politiker nicht reden ließe. Demnach wären also die Holländer ein besonders ängstliches Volk. Und das regierungsdeutsche Stillhalten gegenüber Erdogan wäre eine besonders kühne Tat.

Eine neue Wendung der Migrationskrise

Die Türkei-Affäre gehört zur Migrationskrise. Zu Beginn dieser Krise waren viele Menschen guten Willens davon ausgegangen, dass es sich um eine humanitäre Angelegenheit handele. Doch jetzt zeigt sie ihr machtpolitisches Gesicht. Eine auswärtige Regierung benutzt die Massenmigration, um Einfluss auf die Verhältnisse in Europa zu bekommen. Dies geschieht in zweifacher Weise. Zum einen wird der Druck der aktuellen Migrationswelle und die Unfähigkeit der Europäer, ihr entgegenzutreten, ausgenutzt. Zum anderen verwandelt sich die ältere Migration, die seit einigen Jahrzehnten in verschiedenen europäischen Ländern zu einem erheblichen Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund geführt hat, in einen Machthebel. Hier macht man nun in Deutschland mit den Türken die gleiche Erfahrung wie andere europäische Länder mit ihren nachkolonialen Migranten: Es gibt eine beträchtliche Gruppe, die keinerlei Loyalität zu ihrem Gastland haben und denen es nicht im Traum einfallen würde, dies Land zu verteidigen. Bedenklich muss dabei stimmen, dass die Bereitschaft, sich zum Instrument des türkischen Staates machen zulassen, bei den Migranten der zweiten und dritten Generation nicht geringer geworden ist, sondern eher zugenommen hat. Die Hoffnung, dass „Integration“ automatisch mit der Zeit zunimmt, hat sich als trügerisch erwiesen.

Mit der Türkei-Affäre erreicht die Migrationskrise ein neues Stadium. Konnte es vorher noch so scheinen, als habe man es mit lauter Einzelschicksalen „des Menschen“ zu tun, so zeigt sich in der Türkei-Affäre, wie die Migration von Großgruppen-Ansprüchen und politischen Bewegungen, die nach Deutschland und Europa eindringen, geprägt ist. Das Votum im Erdogan-Referendum, das die in Deutschland lebenden Türken in diesen Tagen abgeben, wird zeigen, dass es ein sehr großes Milieu gibt, dessen oberste Loyalität der Machtpolitik in Ankara gilt. Die Migration zeigt auf einmal ihre politischen Gefahren – Gefahren, die in Ländern wie Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden auf Grund ihrer Geschichte schon länger bestehen. Für Deutschland sind diese Gefahren in besonderer Weise mit der Türkei verbunden. Genauer gesagt, mit einer zu engen Verquickung deutscher und türkischer Angelegenheiten, für die es ebenfalls historische Vorläufer gibt.

Wir sollten also die humanitäre Grenzöffnung Deutschlands von 2015 noch einmal im Licht der Türkei-Affäre von 2017 überdenken. Die hässlichen Übergriffigkeiten Erdogans kontrastieren ja krass mit dem geliebten Flüchtlingsbild vom „guten Fremden“ und „globalen Wanderer“, das bisher über die Politik ohne Grenzen gemalt wurde. Für diese Politik galt ja das Gebot, dass man nur „das einzelne Gesicht“ und den „nackten Menschen“ sehen dürfe. Jedwede Bezeichnung sozialer Gruppen und Interessen galt als „Rassismus“. Mit der Türkei-Affäre zeigt sich nun, wie naiv dies Bild war. Es zeigt sich, dass wir doch den politischen Blick auf die Massenmigration brauchen.

„Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen“ lautete ein Satz, den Max Frisch im Jahr 1965 geschrieben hat und der auf dem Höhepunkt der deutschen Willkommenskultur gerne zitiert wurde. Der Blick auf „den Menschen“, so wurde uns nahegelegt, sieht mehr als der Blick auf Interessen und Tätigkeiten. Doch nach der Türkei-Affäre ist das schwerlich aufrechtzuerhalten. Jetzt bekommt der Satz umgekehrt eine Wahrheit: „Wir riefen Menschen und es kamen politische Machtansprüche.“

 

 

(erschienen bei „Die Achse des Guten“ am 30.3.2017)