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Klebe-Straßenblockaden können Menschenleben gefährden. Sie sind ein Angriff auf kritische Infrastrukturen dieses Landes. Sie sind ein Mittel, um direkt ein bestimmtes Regierungshandeln zu erzwingen. Demokratische Entscheidungsfreiheit erkennt die Gruppe „Letzte Generation“ nicht mehr an.     

Die verlorene Unschuld der „Klimarettung“ 

Gerd Held, 8. November 2022

Am 31. Oktober ist es durch eine Klebe-Straßenblockade der Gruppe „Letzte Generation“ dazu gekommen, dass der schwere Bergungs-LKW der Feuerwehr nicht schnellstmöglich bei einem schwerverletzten, eingeklemmten Unfallopfer sein konnte. Eine Bergung des Opfers, einer Radfahrerin, gelang dann ohne schweres Hebegerät, doch verstarb die Frau später im Krankenhaus. Es ist kaum bestreitbar, dass die Straßenblockade der „Klimaaktivisten“ eine Mitschuld an diesem grässlichen Todesfall trifft. Klebe-Straßenblockaden, die sich nicht sofort aufheben lassen, sondern eine Straße für längere Zeit unbrauchbar machen, gehören ausdrücklich zur Strategie der Gruppe „Letzte Generation“. Auf die Gefahr dieses Straßenkampfs für die Rettungs-Infrastruktur der Stadt hatten Fachleute frühzeitig hingewiesen. Die Gruppe hat diese Warnungen ignoriert und ist auch nach dem Geschehen am 31. Oktober nicht bereit, ihre Blockaden zu beenden. Hier steht ein Machtanspruch im Raum, der auch Todesopfer in Kauf nimmt. Dies Datum wird im kollektiven Gedächtnis Berlins haften bleiben – als Tag, an dem die sogenannte „Klimarettung“ ihr totalitäres Potential zeigte. 

Was die Gruppe „Letzte Generation“ zu dem Geschehen sagt

Carla Hinrichs, Sprecherin der Gruppe „Letzte Generation“, verschickte am 31. Oktober eine Erklärung, in der es heißt (siehe Berliner Zeitung vom 1.11.2022):   

„Es bestürzt uns, dass heute eine Radfahrerin von einem LKW verletzt wurde. Wir hoffen inständig, dass sich ihr Gesundheitszustand durch die Verspätung nicht verschlimmert hat. Bei all unseren Protestaktionen ist das oberste Gebot, die Sicherheit aller teilnehmenden Menschen zu gewährleisten.“

Diese Sätze sollte man genau lesen. Bestürzt ist die Gruppe nur darüber, dass „ein LKW“ eine Radfahrerin verletzt hat. Sie spricht von einer Hoffnung, dass sich der „Gesundheitszustand“ der Radfahrerin „durch die Verspätung nicht verschlimmert“ hat. Der Vorgang wird so hingebogen, dass die Straßenblockade möglicherweise gar keine verschlimmernde Folge hatte. Und um jegliche Schuld aus der Welt zu räumen, denkt sich Hinrichs noch eine Formel aus: Es sei bei den Aktionen der Gruppe das oberste Gebot, die Sicherheit „aller teilnehmenden Menschen“ zu gewährleisten. „Oberstes Gebot“ hört sich sehr moralisch an. Doch sind keineswegs alle von der Blockade betroffenen Menschen „teilnehmende Menschen“. Die blockierten Menschen und die Menschen, die irgendwo im angrenzenden Stadtgebiet vielleicht dringend auf Rettungskräfte warten, kommen in dem „obersten Gebot“ gar nicht vor. In der Erklärung von Hinrichs heißt es auch, dass die Gruppe „Letzte Generation“ bei ihren Straßenblockaden sorgfältig auf das Einhalten von Rettungsgassen achte. Das ist eine Verhöhnung der Berliner. Denn jeder, der sich in dieser Stadt auf der Straße bewegt – mit privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln – weiß, dass es völlig ausgeschlossen ist, vom Ort eines Verkehrshindernisses aus im ganzen Stauraum rückwärts die Einhaltung von Rettungsgassen zu gewährleisten. An vielen Stellen ist auch gar kein Platz für die Bildung einer Rettungsgasse.  

Die Errichtung einer Zwangsgewalt

In der Berichterstattung über die Vorgänge in Berlin wird immer wieder, bedenkenlos und gedankenlos, der Begriff „Protestaktion“ verwendet. Die Blockaden wichtiger Straßen der Hauptstadt wären demnach einfach „Demonstrationen“, die “Aufmerksamkeit“ erreichen wollten. Sie seien also im Grund nur Redebeiträge, die Einfluss auf die Meinungsbildung ausüben wollen. Auch hier lohnt es sich, genau hinzusehen. Das Kampfmittel dieser Gruppe besteht darin, sich auf einer verkehrswichtigen und verkehrsreichen Straße festzukleben. Sie fixieren sich so auf der Fahrbahn, dass sie nicht leicht zu entfernen sind. Bei der „Klebe-Blockade“ handelt es sich also nicht um eine vorübergehende Beanspruchung des Straßenraums, wie sie durch eine Demonstration – gedeckt durch das Demonstrationsrecht – geschieht. Nein, es geht hier um physische Gewalt, die den Straßenraum für andere Zwecke unbrauchbar macht. Es geht nicht um ein Zeigen, sondern um ein Zwingen. Das „Kleben“ ist also kein harmloses Symbol eigenen Engagements, sondern die Ausübung physischer Gewalt gegen Andere. Es ist extra darauf angelegt, dass die Blockade nicht leicht wieder beseitigt werden kann. Eine Straße soll für längere Zeit unpassierbar gemacht werden. Große, langandauernde Staus sollen entstehen. Sie sind nicht nur ein beiläufiger Nebeneffekt der Aktionen, sondern ihr Hauptzweck. Nur dadurch entsteht ja der Druck, den die Gruppe „Letzte Generation“ beim normalen Demonstrieren und Protestieren vermisst. Das nennt man Nötigung. 

Die Aktionen richten sich gegen Gemeingüter

Man ist zunächst geneigt, hier eine privatrechtliche Auseinandersetzung zu sehen: eine Nötigung von Autofahrern durch Klimakämpfer. Eine Nötigung von einzelnen Bürgern durch andere Einzelbürger. Entsprechend wurde vorgeschlagen, ein Portal aufzubauen, dass es Geschädigten erleichtert, ihre Schadensfälle vor Gericht zu bringen. Das ist sicher nicht falsch, aber es verfehlt das viel größere Gut, um das es hier geht. Der Straßenraum ist kein Privateigentum von einzelnen Nutzern und Nutzergruppen. Er ist eine öffentliche materiell-technische Infrastruktur. Damit ist er ein Gemeingut. Dies Gut darf nicht für einzelne Zwecke, die andere Zwecke ausschließen, in Beschlag genommen werden. 

Das Straßensystem einer Großstadt, und insbesondere seine Verbindungsachsen ersten und zweiten Ranges sind sensible, kritische Teile des Verkehrssystems. Von ihrer Tragfähigkeit hängen die Versorgungsleistung und die Produktivität einer Stadt (und ihres Umlandes) ab. Dazu gehört auch die Leistungsfähigkeit des Gesundheits- und Bildungswesens. Ebenso das kulturelle Leben und die Möglichkeit der Bürger, sich als Publikum zu versammeln. Die Klebe-Blockaden stellen also einen Anschlag auf Gemeingüter einer Stadt dar – einen Anschlag auf unser Gemeinwesen. 

Das Gemeingut des Straßensystems hat noch eine Dimension, die durch die Ereignisse am diesem 31. Oktober 2022 deutlich geworden sind. An der ständigen Durchlässigkeit des Straßensystems hängt das Rettungssystem einer Großstadt – im Fall von Unfällen, medizinischen Notfällen, Bränden, Unwettern, Terroranschlägen. Die Stationierung der Rettungskräfte – insbesondere der Feuerwehr und der Notrettung – ist so organisiert, dass die Zeit, die es dauert, bis ein Einsatzwagen an einem Einsatzort ist, auf die Minute kalkuliert ist. Stellt man Lücken in diesem Raum-Zeit-Netz fest, wird nachjustiert. Fast jede große Stadt hat schon kritische Diskussionen erlebt, wenn eine Verschlechterung der Anfahrtszeiten zu beobachten war. Deshalb gab es auch sofort, als die Klebeaktionen der Gruppe „Letzte Generation“ begannen, Warnungen von Fachleuten. Die Gruppe hat die Warnungen in den Wind geschlagen, aber auch Politik und Medien glaubten, sie auf die leichte Schulter nehmen zu können. Nun ist der Ernstfall da, und diesmal ist dabei ein weitreichender Machtanspruch im Spiel.    

Ein unverhohlener Machtanspruch

Der materielle Eingriff in den Betrieb und das Alltagsleben der deutschen Hauptstadt, den die Gruppe „Letzte Generation“ als Kampfmittel einsetzt und auch weiterhin einsetzen will, hat Folgen: Indem immer wieder an wechselnden Orten Chaos produziert wird, wird ein Klima der Unsicherheit geschaffen. Jeder Bürger, der ins Auto oder den Bus steigt, muss mit der Möglichkeit rechnen, in einen Blockade-Falle zu geraten. So wird – durchaus mit Absicht – eine Stimmung der Hilflosigkeit erzeugt. Die Gruppe „Letzte Generation“ macht die Stadt-Gesellschaft zu Geiseln ihrer Zwecke. Und sie erhebt ganz unverhohlen einen Machtanspruch.  Sie will direkt ein bestimmtes Handeln von Regierung und Parlament erzwingen. 

Das ist jetzt auch aktenkundig: Angesichts der Vorgänge am 31.Oktober gab Aimée van Baalen, gleichfalls Sprecherin der Gruppe „Letzte Generation“, ein Statement ab (siehe der Berliner „Tagesspiegel“ vom 1.11.2022). Ich zitiere die ganze Passage, die die Zeitung dem van-Baalen-Statement widmet:

„Man unterbreche mit den Blockaden den Alltag nicht leichtfertig, sagte Aimée van Baalen, ebenfalls Sprecherin der Gruppe, laut einer Mitteilung. `Wir haben uns für dies Mittel des Protests entschieden, da alle zuvor gelagerten Mittel wie Demonstrationen und Petitionen nicht den notwendigen Erfolg gebracht haben.´ Sobald die Regierung erste Maßnahmen gegen den drohenden `Klimakollaps´ ergreife, werde man alle Protestaktionen sofort beenden, hieß es weiter.“

Damit wird ganz unverhohlen gesagt, dass die Gruppe ihre Aktionen erst beendet, wenn die Regierung „erste Maßnahmen“ im Sinne der Gruppe beschließt. Das bedeutet nichts anderes, als dass hier ein bestimmtes Handeln der Regierung erzwungen werden soll. Das ist kein einmaliger Ausrutscher. In der „Berliner Zeitung“ (6.11.2022) findet sich ein weiteres Zitat aus der Berliner Gruppe „Letzte Generation“:  

„Die Bundesregierung soll unseren Protest beenden – jetzt, indem sie die Krise in den Griff bekommt. Bis dahin geht der Widerstand weiter“. 

Sie geht nicht nur rücksichtslos über die Ereignisse am 31.Oktober hinweg, sondern sie stilisiert sich zu einer Gegenmacht gegen die Regierung. Sie sieht sich im „Widerstand“. Erst wenn die Regierung der Gruppe zu Willen ist und die Resultate liefert, die die Gruppe anstrebt, ist die Gruppe bereit, ihre Aktionen zu beenden. Das hat mit „Protest“ nichts mehr zu tun. Mit dem Chaos und dem Klima der Hilflosigkeit, das die Aktionen in der deutschen Hauptstadt erzeugen, sollen die Institutionen des Staates zu einem bestimmten Handeln gezwungen werden – ohne Rücksicht auf demokratische Wahlen und Mehrheiten. Was hier geschieht, ist eine politische Nötigung.  

Der Tatbestand „Nötigung von Verfassungsorganen“

Die Nötigung von Verfassungsorganen ist in Deutschland ein Straftatbestand. Dieser Tatbestand ist im § 105 des Strafgesetzbuches geregelt und zählt zu den politischen Straftaten. Der § 105 StGB lautet im Absatz 1:

„Wer 1. Ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse, 2. Die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder 3. Die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes, rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinn auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“

Der Absatz 2 lautet: „In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sehchs Monaten bis zu fünf Jahren.“

Die zitierten Erklärungen aus der Gruppe „Letzte Generation“ müssen sofort zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen. Auch wenn nicht im Einzelnen geklärt ist, welchen Anteil die erschwerte Bergung der Radfahrerin an ihrem Tod hat, ist die Möglichkeit, dass die Klebe-Blockaden tödliche Konsequenzen haben können, wirklich nicht mehr wegzureden. Doch in den Statements der Gruppe nach diesen Ereignissen gibt es keinerlei Innehalten. Kein neues Abwägen wird in Aussicht gestellt. Die Statements zeigen eine finstere Entschlossenheit, auch jetzt noch mit ihren Aktionen weiterzumachen. Mit diesem rücksichtslosen Weiter-So will sie den Druck auf die Regierung offenbar noch erhöhen. Der Machtanspruch der Gruppe ist offenbar so groß, dass sie bereit ist, tödliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen.  

Das extremistische Potential der „Klimarettung“ 

Die Gruppe „Letzte Generation“ ist sehr klein. Ist eine Anklage „Nötigung von Verfassungsorganen“ nicht übertrieben? Kann man nicht erwarten, dass sich das bald von selbst erledigt? Nein, denn es gibt einen größeren Zusammenhang, in dem die Radikalisierung, die hier zu beobachten ist, angelegt ist. 

Wenn man nämlich daran glaubt, dass es nur noch wenige Jahre sind, bis die Entwicklung des Weltklimas einen „Kipppunkt“ erreicht, von dem es nur noch eine Einbahnstraße in den Weltuntergang gibt, dann ist man schnell dabei, das Land in einem Ausnahmezustand zu reden. Und es wächst die Neigung, für sich Ausnahme-Rechte zu beanspruchen. Denn hier herrscht eine ultimative Logik: Wenn wir dem drohenden „Klimakollaps“ nicht zuvorkommen, geht alles zugrunde. Vor diesem absoluten Abgrund relativieren sich alle rechtsstaatlichen Normen und alle Institutionen der Verfassung. Diese ultimative Logik hat die Gruppe „Letzte Generation“ in ihren Namen aufgenommen. Sie nimmt sich, als Vertreter einer Generation, die angeblich allein die ganze Klima-Wahrheit besitzt, das Recht, Straßen außer Betrieb zu setzen und Menschenleben zu gefährden, um die angeblich einzig richtige Klima-Rettung zu erzwingen. 

Aber die „Letzte Generation“ hat diese ultimative Logik nicht erfunden. Sie ist schon in der großen Erzählung von der Klimakrise enthalten. Gewiss hat nicht alles, was zum Klimawandel gesagt wird, hat diese extreme Logik. Aber wenn es heißt „Wir sind auf der Autobahn Richtung Klimahölle und haben den Fuß noch auf dem Gaspedal“, dann wird das Szenario eines „letzten Auswegs“ gemalt. Ein eigenes demokratisches Abwägen von Zielen und Opfern wird hier ausgeschlossen. So gibt es keine rote Linie mehr, die die Güter und Rechte eines freiheitlich-demokratischen Landes vor Übergriffen schützt. Die Klima-Rettung regiert aus eigener Ermächtigung. Das Auftreten der Gruppe „Letzte Generation“ zeigt, wie wichtig es ist, dass diese rote Linie jetzt gezogen wird.