Die Blockaden des Bahn- und Flugverkehrs durch zwei kleine Spartenverbände sind krass unverhältnismäßig. Hier ist eine Macht im Land entstanden, die nur der Gesetzgeber wieder bändigen kann.

Ein Fall von Marktbeherrschung

Gerd Held

Sie wollen es allen zeigen. Während der Pilotenverband Cockpit seine Einzelstreiks fortsetzt, droht nun von den Lokführern der GDL eine längere flächendeckende Lahmlegung des Bahnbetriebs. Hier wird nicht nur ein Arbeitskampf geführt, sondern ein Machtanspruch erhoben. Die sogenannten „Spartengewerkschaften“ demonstrieren, dass sie an einem Hebel sitzen, der Deutschland zum Stillstand bringen kann. Hier ist eine Macht am Werk, die nicht durch ein breites Bündnis der Arbeitnehmer überzeugt, sondern im Gegenteil dadurch stark ist, dass sie sich von allen anderen Arbeitsnehmern absetzt und nur für die Ziele der eigenen Gruppe kämpft. Und nicht die ganzen Berufsgruppen der Lokführer oder der Piloten sind beteiligt, sondern nur Verbandsgruppen, bei denen die Radikalisierung gewissermaßen eingebaut ist. Welcher Mentalität sich hier durchgesetzt hat, wurde deutlich, als der GDL-Vorsitzende Wessely sich dazu verstieg, die Eisenbahner anderer Gewerkschaften als „Behinderte“ zu bezeichnen.

Im Vorgehen solcher Verbände ist ein Berufsethos – so etwas wie eine Eisenbahner-Ehre zum Beispiel – immer weniger erkennbar. Ein Detail ist hier bezeichnend: Schon bei den „Warnstreiks“ war die Absicht erkennbar, ein möglichst großes Gefühl der Hilflosigkeit zu erzeugen, indem man Zeit und Ort der Ausstände lange geheim hielt. Das überfallartige Vorgehen sollte die Betroffenheit der Reisenden, die sich nicht rechtzeitig umstellen konnten, steigern. Hier ist also ein beträchtliches Maß an Infamie am Werk, das man sich merken sollte. Offenbar sind die Aktivisten der Verkehrsblockade nicht als Kollegen ansprechbar. Tatsächlich berichten Eisenbahner aus dem Betriebsalltag, dass der Zusammenhalt der Belegschaften nicht mehr so stark wie früher ist und inzwischen sehr verschiedene Arbeitswelten in einem Betrieb nebeneinander liegen. Das sind Faktoren, die das Entstehen von Spartengewerkschaften begünstigen und sie – manche, nicht alle – für Arroganz und Rücksichtslosigkeit anfällig machen.

Eine Zeit lang hat man die Entstehung der Sonderverbände mit liberalem Wohlgefallen betrachtet. Wurden hier nicht die übermächtigen „Großen“ durch sympathische „Kleine“ herausgefordert? Doch nun muss man feststellen, dass manche Kleine gar nicht im Sinne freier Konkurrenz wirken, sondern nur Sonderkonditionen durchzusetzen versuchen. Das erinnert an die Funktionsweise eines Kartells, das bekanntlich einen kleinen, exklusiven Kreis umfasst und zugleich so positioniert ist, dass es eine marktbeherrschende Stellung einnehmen kann. Bei Kartellen denkt man immer an Unternehmen, aber auch einzelne Berufsgruppen können Kartelle bilden – wenn sie eine Schlüsselstellung im Betriebsablauf innehaben. Solche gatekeeper können durch Streiks, die in Wirklichkeit Blockaden sind, eine monopolartige Macht ausüben. Sie sind gleichsam „innere“ Monopole in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Genau hier haben sich die meisten Spartenverbände gebildet. Was früher nur vereinzelt von Hafenarbeitergangs bekannt war, hat inzwischen auf Lokführer, Piloten und Fluglotsen übergegriffen. Und in einer hoch vernetzten Dienstleistungsgesellschaft nehmen solche Schlüsselpositionen weiter zu. Man stelle sich nur vor, es würde sich unter den IT-Verantwortlichen der größeren Betriebe ein Verband nach dem Muster von GDL oder Cockpit bilden. Er hätte ein kolossales Drohpotential.

Doch in diesem deutschen Herbst 2014 erreichen nicht nur die Blockaden ein neues Maß, sondern die öffentliche Meinung schlägt auch um. Bisher gab es viele, die solche Streiks mit einer gewissen Sympathie verfolgten und insgeheim dachten „Die wissen, wie man´s macht“. Das ist jetzt spürbar anders. Viele Menschen empfinden die Kampfmaßnahmen als überzogen.  Und noch ein Gefühl ist im Spiel, das Gefühl der Hilfslosigkeit. Ja, wir sind hilflos – und man sollte sich nicht schämen, das offen auszusprechen: Die Kunden des Bahn- und Flugverkehrs und auch die Mehrzahl der dort Arbeitenden fühlen sich allein gelassen gegenüber einer Minderheit, die rücksichtslos ihre Macht ausspielt.

Diese Hilflosigkeit liegt freilich nicht daran, dass es keine Lösung gäbe. Aber die Lösung liegt nicht in der Hand der Unternehmensführungen und auch nicht bei den anderen, größeren Gewerkschaften, die auf das Tun der Sonderbände letztlich keinen Einfluss haben. Die Lösung liegt beim Rechtsstaat. Nur er kann dort, wo sich eine monopolartige Macht konzentriert hat, eingreifen. Allerdings haben Regierung und Parlament das Problem, dass sich hier allmählich aufbaute, über lange Zeit ignoriert. Währenddessen haben die Arbeitsgerichte in dieser Lücke ihre eigene Politik gemacht und dabei eine Wende zugunsten der Spartengewerkschaften vollzogen. Das Bundesarbeitsgericht hat 2010 den Grundsatz „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ gekippt. In zahlreichen Urteilen wurden zudem Restriktionen beim Streikrecht (Umfang von Warnstreiks, Verbot von Sympathiestreiks) aufgeweicht. Damit wurde das Prinzip, dass Arbeitskämpfe nur nach Ausschöpfung des Verhandlungswegs rechtmäßig sind und auch dann dem Gebot der Verhältnismäßigkeit unterliegen, aufgeweicht. Dies „Richterrecht“, das hinter dem Rücken des Gesetzgebers etabliert wurde, hat den Spartengewerkschaften erst das Feld eröffnet, auf dem sie ihre Macht ausspielen können – böse Zungen behaupten, dass es zwischen der Eigenmächtigkeit der Spartenverbände und der Eigenmächtigkeit der Richter eine gewisse Seelenverwandtschaft gibt.

Dies ist die Ausgangslage, in der jetzt der Gesetzgeber wieder das Heft in die Hand nehmen muss. Das ist nicht einfach und das Thema der „Tarifeinheit“, das jetzt oben auf der Agenda steht, erscheint auch nicht ganz klug gewählt. Denn bei der drohenden Blockade des Landes besteht das Problem nicht so sehr darin, dass mehrere Verbände Tarifverträge aushandeln können, sondern darin, dass sie mit einer kleinen Mitgliederzahl Streiks mit einer riesigen Hebelwirkung durchführen dürfen. Das ist eine eklatante Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Man müsste also diese Verhältnismäßigkeit gesetzlich präzisieren und ihre Verletzung mit erheblichen Strafen belegen. Ist das Erpressungspotential so aus der Welt geschafft, kann man gut mit GDL und Cockpit leben. Bis dahin aber müssen Bundesregierung und Gesetzgeber erstmal zeigen, dass sie nicht nur zuschauen, wenn Blockaden Land und Leute zermürben.

 

(Manuskript vom 29.9.2014, unveröffentlicht)