Erdgas – Über einige harte Realitäten 

Es gibt die Forderung, das Import-Embargo gegen Russland auf das Erdgas auszudehnen. Und zugleich sieht man sich gezwungen, um jeden Preis fossile Energieträger zu beschaffen, weil sich deren Unverzichtbarkeit herausstellt.  

Erdgas – Über einige harte Realitäten

30. Mai 2022

Diejenigen, die für einen Wirtschaftskrieg gegen Russland und für die Aufrüstung der Ukraine zum Frontstaat plädieren, erwecken den Eindruck, besonders „realistisch“ und „ernst“ zu sein. Hingegen sollen die Kritiker solcher Maßnahmen naive Pazifisten und Wegbereiter für Putins Weltherrschaftspläne sein. In Wirklichkeit sind es die Wirtschaftskrieger, die den Ernst der Lage verkennen. Ihre Rede ist im Grunde grob leichtfertig. Mit jedem Rohstoff oder Vorprodukt, das sie auf die Handelsboykott-Liste setzen, erhöhen sie die Gesamtkosten der deutschen Volkswirtschaft und setzen die Wertschöpfung aufs Spiel. Sie zerstören auch nachhaltig das Band des internationalen Handels und das gemeinsame Interesse der beteiligten Länder an friedlicher Entwicklung. Mehr noch: Sie setzen den bürgerlich-zivilisatorischen Weltbezug aufs Spiel, der das Markenzeichen der Moderne ist. Und der auch das wichtigste Gegengewicht gegen alle destruktiven Tendenzen ist, die es in dieser Welt gibt.  

Die Leichtsinns-Krisen der Gegenwart

Dieser (selbst-)zerstörerische Leichtsinn ist nicht nur ein Merkmal der Eskalation der Ukrainekrise, sondern auch anderer maßloser Reaktionen auf Gefahren. Es ist ein Merkmal unserer Zeit, dass begrenzte Krisen werden immer gleich als terminale „Weltkrisen“ verstanden werden – und dann die Rettung in radikalen Zivilisationsopfern gesucht wird. Da gibt es die immer noch weiterwuchernde „Migrationskrise“: Sie entstand, als man alle Migration zu Fluchtmigration erklärte, und sie damit nicht mehr durch Übereinkunft zwischen Herkunftsländern und Zielländern geregelt und begrenzt werden konnte, sondern unter ein globales, unbegrenztes Rettungsgebot gestellt werden musste. Und ganz ähnlich wuchert – auf einem noch fundamentaleren Feld – die „Klimakrise“: Einzelne Schwierigkeiten, die sich aus dem Klimawandel ergeben, wurden zu einer terminalen „Überhitzung des Planeten durch den Menschen“ überhöht, und daraus leitete man das zwingende Gebot zur „Klimarettung“ durch substanzielle Zivilisationsopfer ab. 

Und nun also der Waffengang in der Ukraine, der eigentlich den Wert friedlicher Koexistenz und den Wert zivilisatorischer Errungenschaften vor Augen führen könnte. Und der den Versuch nahelegt, die militärische Auseinandersetzung einzuhegen. Deshalb gibt es Stimmen, die vor den Folgen eines allgemeinen Wirtschaftskrieges warnen, insbesondere vor einem Zivilisationsopfer im Bereich „Energie“ und „Nahrungsmittel“. Und man lernt ganz praktisch im Schnellverfahren, in wie vielen produktiven Zusammenhängen ein fossiler Energieträger wie das Erdgas eine Schlüsselrolle spielt. Und wie unersetzbar er auf absehbare Zeit ist. Das stellt natürlich auch die Einschnitte im Rahmen der „Klimarettung“ in Frage. Doch für eine so ernste Konsequenz ist es wohl noch zu früh. Im Moment überwiegt noch das eifrige Bemühen, die „Unabhängigkeit von Russland“ und die „Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern“ als einen großen „Freiheitskrieg“ darzustellen. Was kümmert die Ritter der Unabhängigkeit die physisch-technische Realität dieser Welt und dieses Landes…

Warnungen vor einem Gasimport-Embargo 

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) veröffentlichten Mitte April 2022 eine gemeinsame Erklärung zur Frage eines Gasembargos gegen Russland. Dort heißt es:

„Ein schnelles Gasembargo hätte in Deutschland Produktionsausfälle, Produktionsstillstand, eine weitere Deindustrialisierung und nachhaltige Arbeitsplatzverluste zur Folge…Die negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung wären momentan in Deutschland höher als die in Russland.“ 

Das ist eine sehr weitgehende Gefahrenbeschreibung, in der auch von „Deindustrialisierung“ die Rede ist. Und es ist ein bedeutsamer Schritt, dass diese Stellungnahme von Arbeitgeber-Verbänden und Gewerkschafts-Organisationen gemeinsam abgegeben wurde. Ist das die Übertreibung einer „Industrielobby“, der es nur um egoistische Interessen geht? Das kann nur behaupten, wer die stofflich-technischen Produktions-Zusammenhänge ignoriert, die beim Erdgas in verschiedenen Branchen außerordentlich weitreichend sind. Mit einem Ausfall des Erdgases würde ein tragendes Element in vielen Wertschöpfungsketten ausfallen. Viele Güter des täglichen Bedarfs würden sich erheblich verteuern, verschlechtern oder ganz ausfallen. Wichtige Produktionsschritte würden viel aufwendiger werden oder gar nicht mehr lösbar sein – zum Beispiel für die Haltbarkeit von Lebensmitteln oder die Arzneimittel-Sicherheit.       

Erdgas in der Wertschöpfungskette, das Beispiel BASF 

Bereits im März 2022 hat der deutsche Weltkonzern BASF erklärt, dass es nicht erst bei einem totalen Erdgas-Ausfall, sondern schon bei einer deutlichen Mengen-Einschränkung zu gravierenden Konsequenzen kommen würde. Der Konzern wäre zu einer Produktions-Drosselung wichtiger Basis-Chemikalien und Folgeprodukte gezwungen. Und davon würden wiederum alle nachgelagerten Kundenbranchen betroffen. Die weiterverarbeitende Industrie müsste „die Produktion vieler wichtiger Stoffe des täglichen Bedarfs“ einschränken. Die BASF führt das Beispiel der Produktion von Ammoniak an, das ein wichtiges Vorprodukt für Düngemittel ist: „Eine Reduzierung der Gasversorgung in Deutschland würde die Knappheit an Düngemitteln weltweit weiter verschärfen, die Nahrungsmittelproduktion reduzieren und die Preise für Grundnahrungsmittel weiter steigen lassen.“ Ähnliche Folgewirkungen sieht die BASF bei einer Reduktion der Acetylen-Produktion, das ebenfalls ein bedeutender Ausgangsstoff für viele Güter des täglichen Lebens ist – für Kunststoffe, Arzneimittel, Lösemittel oder Textilfasern. (Angaben aus einem Artikel der FAZ vom 29.3.2022).

Von wegen Arbeitsplatz-Egoismus 

Erst vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung deutlich, die die drohenden Arbeitsplatz-Verluste in den großen Chemiekomplexen in Deutschland haben. In dem hier zitierten FAZ-Artikel nennt Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), der auch Aufsichtsratsmitglied der BASF ist, eine wichtige Zahl: Bei einer Gasversorgung unter 50 Prozent könnte ein Verbundstandort wie Ludwigshafen – wo fast 40000 Menschen arbeiten – nicht mehr stabil gefahren werden. Er müsste deshalb ganz heruntergefahren werden. Damit würden viele Menschen Arbeit und Brot verlieren – das ist schon schlimm genug. Aber zugleich würde der ganze Produktivitätsverbund zerfallen, mit nachhaltigen Folgen für die Wertschöpfung der gesamten deutschen Volkswirtschaft – das Gesamtspektrum der verfügbaren und bezahlbaren Güter würde enger werden. Wer die stofflich-technischen Zusammenhänge des menschlichen Arbeitens und Lebens ignoriert und nass-forsch zum Wirtschaftskrieg ruft, bürdet dem Land immense Folgekosten auf.    

Was die Handelsstatistik nicht abbilden kann 

In einem Artikel von Mark Fehr in der FAZ vom 31.3.2022 wird dargestellt, welche Bedeutung die Stoffe Erdöl und Erdgas in der Kunststoffbranche haben, und wie sich dies in der ganzen Wertschöpfungskette niederschlägt. 

„Der Weg vom Rohstoff zum Endprodukt läuft in der Kunststoffbranche grob gesagt in drei Stufen: Erdöl und Erdgas werden in Grundstoffe wie Ethylen oder Benzol umgewandelt. Diese Grundstoffe werden zu Kunststoffen wie Polyethylen, Polypropylen oder Polyamid veredelt, die für die Herstellung unterschiedlichster Kunststoffprodukte verwendet werden. 50 Millionen Tonnen Kunststoffprodukte werden jedes Jahr in Europa hergestellt.“

Und dann fügt der Autor eine interessante Bemerkung hinzu: 

„Die unvorstellbar breite Palette dieser Anwendungen zeigt, dass Russland und die Ukraine eine Schlüsselrolle für die westliche Wirtschaft spielen, obwohl das Volumen der Importe und Exporte auf den ersten Blick überschaubar aussieht.“

Das ist eine wichtige Erkenntnis. Wer nur die pauschalen Größen von Umsatz, Bruttoinlandsprodukt oder Import/Export betrachtet, kann nicht erkennen, welche strategische Schlüsselstellung bestimmte Stoffe und Vorprodukte haben. Sie wird erst wirklich deutlich, wenn diese Dinge auf einmal nicht mehr zur Verfügung stehen. Hier geht es um eine Härte physisch-technischer Realitäten, die nicht durch Geld – und auch nicht durch Wissen – aus der Welt zu schaffen ist. Gewiss ist Wissen wichtig, und Geld ist es auch. Aber so wenig man sich mit Geld alles beschaffen kann, gibt es für jede Knappheit ein Wissen, das sie beseitigen kann. 

Das Ministerium rechnet 

In der FAZ 27.4.2022 wird davon berichtet, dass nach Ausrufung der „Frühwarnstufe Gas“ im Bundeswirtschafts-Ministerium und in der Bundesnetzagentur „viel gerechnet“ wird:

„Welches Unternehmen braucht wie viel Gas wofür? Welche Folgen hätte es in anderen Branchen, wenn der Chemiekonzern BASF in Ludwigshafen mangels Gas wichtige Grundstoffe nicht mehr herstellen kann? Oder Thyssenkrupp keinen Stahl mehr? Selbst in scheinbar kleinen Branchen können große Risiken lauern – etwa bei Spezialglasherstellern: Gemessen am Umsatz fallen sie kaum ins Gewicht. Doch gingen dort die Öfen aus, bekämen bald Autohersteller und Pharmakonzerne Probleme. Ohne Windschutzscheiben und Ampullen können sie nicht produzieren.“ 

Es geht um Ausfallrisiken. Erdgas steckt in vielen Dingen. Deshalb gibt es weitverzweigte Ausfallrisiken. Und Erdgas ist nur schwer durch andere Energieträger zu ersetzen. Ein Ersatz, wenn er denn überhaupt existiert, kann weniger leistungsfähig sein und daher erhebliche Produktivitätsverlust mit sich bringen. Mit anderen Worten: Ein in Umsatzzahlen (Geldwert) relativ kleiner Faktor, kann stofflich-technisch eine viel größere Bedeutung haben. nd Wichtigkeit sind nicht identisch. Da fragt man sich natürlich, wie das Wirtschaftsministerium das alles errechnen will. Rund um das Erdgas gibt es unzählige, qualitativ verschiedene Wirkungen und Wechselwirkungen. Das kann man flächendeckend gar nicht beherrschen. Das „Rechnen“ wird Knappheiten an Stellen erzeugen, mit denen es gar nicht gerechnet hat. Es wird zu einer Zwangsbewirtschaftung führen. Der Wirtschaftskrieg gegen Russland wird die an ihm beteiligten Länder an den Rand einer Kriegswirtschaft führen.

Ein Erdgas-Embargo, das nicht mehr endet? 

Der Krieg in der Ukraine wird ja nicht ewig dauern, hört man. Aber der Westen hat den begrenzten Konflikt in der Ukraine ja in eine fundamentale Russland-Feindschaft gesteigert. Und er will eines der größten Energielieferländer der Welt – besonders Europas und ganz besonders Deutschlands – in die Knie zwingen. Wie will man von diesem Maximalziel wieder herunterkommen? 

Aber will man das überhaupt? Steht hinter dem Leichtsinn des Gaskrieges und den provisorischen „Lösungen“ (mit Flüssiggas-Transporten per Schiff), nicht eine noch viel fundamentalere Verabschiedung des Erdgases? Ja, denn es gibt hierzulande längst einen Feldzug gegen alle fossilen Energieträger im Namen der Klimarettung. Hier will man lieber heute als morgen den Energieträger Erdgas ausschalten. Selbst wenn die Russland-Begründung fortfallen sollte, steht der BASF-Komplex auf der Abschussliste.

Der Feldzug gegen die Chemieindustrie geht ungebremst weiter

Auf der BASF-Hauptversammlung Ende April 2022 hat der Vorstandsvorsitzende Martin Brudermüller nachdrücklich vor einem deutschen Gas-Embargo gegen Russland gewarnt. Und die FAZ (30.4.2022) berichtete, dass Brudermüller die Lage der Chemiebranche auch ohne drohendes Gasembargo als sehr schwierig beschriebe hat. „Die enorm hohen Energiepreise setzen der energieintensiven Chemiebranche derart zu, dass Brudermüller zu historischer Einordnung griff. Den – auch für ihn unstrittigen – Green Deal der EU-Kommission unter derart schwierigen Umständen umzusetzen sei beispiellos: `Es wird unsere industrielle Wettbewerbsfähigkeit auf die härteste Probe in ihrer Geschichte stellen´. Die Tücken stecken im Detail: Das neue Chemikaliengesetz aus Brüssel werde vermutlich 12000 chemische Produkte betreffen, das seien 45 Prozent aller Stoffe überhaupt. Viele davon würden unter ein Verbot fallen.“ 

Hier wird deutlich, dass es ein ganz anderes, tieferes Problem gibt als die Auseinandersetzung mit Russland. Die Chemieindustrie steht unter einem existenzbedrohenden Gesetzesdruck von Seiten der EU, die zu erheblichem Mehraufwand der Produktion, also zu Verteuerungen, zu einer verringerten Wertschöpfung und auch zum Ausfall von Produkten führen wird. Ein Teil wird mit der „Klimarettung“ legitimiert, ein anderer Teil mit anderen Umwelt- und Gesundheitsanliegen, die bekanntlich unendlich dehnbar sind. Offenbar wurden die Normen-Verschärfungen von Brüssel ohne Rücksicht auf die Wertschöpfung und die Preise in der chemischen Industrie vorgenommen. Während die EU die Folgen der Teuerungswelle beklagt und Linderung verspricht, ist sie selber einer der Haupt-Preistreiber. Sie will, dass die Dinge teurer werden und die Menschen sich weniger kaufen können.  

Es ist bemerkenswert, dass der BASF-Vorsitzende, der so vehement vor den Folgen eines Gas-Embargos gegen Russland warnt, andere belastende Entscheidungen nicht in Frage stellt. Dabei wäre es doch eigentlich logisch, wenn alle belastenden neuen Chemie-Gesetze auf den Prüfstand kommen und – in einem Moratorium – vorläufig außer Kraft gesetzt werden. 

(erschienen am 3.6.2022 bei „Die Achse des Guten“ und am 20.6.2022 in meiner Kolumne bei „Tichys Einblick Online“)

Das Öl, das Gas und die deutsche Hauptstadt 

Bei einem Energieimport-Embargo gegen Russland droht Berlin ein Versorgungsnotstand. Hier zeigt sich exemplarisch die Bedeutung von fossilen Energieträgern für das Großstadtleben. 

Das Öl, das Gas und die deutsche Hauptstadt 

28. Mai 2022

Die Dramatik einer Lage zeigt sich immer an konkreten Orten. Ein Artikel in der „Berliner Zeitung“ („Bange Leitung“, 14.März 2022), der sich mit den Konsequenzen des Ukraine-Kriegs für die Energieversorgung befasst, lenkt den Blick auf Berlin: „Noch in diesem Jahr will Westeuropa seinen Bedarf an russischem Gas um zwei Drittel reduzieren und spätestens 2027 völlig unabhängig sein von fossilen Energieträgern aus Russland. Aber geht das auch in dieser Stadt?“ Und er fördert dann interessante Zahlen zu Tage: „Tatsächlich ist die Abhängigkeit in Berlin in vielen Teilen größer als anderswo in der Republik. Laut statistischem Landesamt wurde der Primärenergie-Verbrauch Berlins 2020 zu 94 Prozent mit fossilen Energieträgern gedeckt. Gut die Hälfte kam aus Russland. In Teilbereichen ist die Abhängigkeit hier jedoch deutlich höher. Zum Beispiel beim Mineralöl. Während vergangenes Jahr 34 Prozent des in Deutschland verarbeiteten Rohöls aus Russland stammten, werden die Tankstellen und Ölheizungen in der Region zu 90 Prozent mit russischem Öl versorgt.“ Dabei spielt der PCK-Raffineriekomplex in Schwedt eine Schlüsselrolle. Der Komplex ist einer größten seiner Art in Europa und wird direkt über die Drushba-Trasse aus Russland versorgt. „Neun von zehn Autos in Berlin und Brandenburg fahren mit Kraftstoff aus Schwedt“, erklärt das Unternehmen. 

Die Frage, ob in der Region auf das Angebot der Schwedter Raffinerie verzichtet werden könne, wird in dem Artikel vom Pressesprecher des zuständigen Wirtschaftsverbands „Fuels und Energie“ klar beantwortet: „Eine derartig große Energiemenge in kurzer Zeit zu ersetzen, ist extrem anspruchsvoll und nicht vollständig realisierbar – bestenfalls zur Hälfte.“ Bekanntlich hat Deutschland inzwischen einem Embargo gegen Öl-Importe aus Russland zugestimmt. Es werden alle möglichen Bemühungen für Ersatzlieferungen nach Schwedt in Aussicht gestellt, aber an vielen Orten in Westeuropa finden solche Bemühungen statt und es ist höchst zweifelhaft, ob man ein so großes Loch, wie es in Schwedt gerissen würde, zuverlässig und dauerhaft anderweitig füllen könnte. Hinzu kommt, dass Berlin auch sehr stark beim Energieträger Gas von russischen Lieferungen abhängig ist: 50 bis 60 Prozent des Verbrauchs kommen von dort. In der deutschen Hauptstadt wurde der Energieträger Gas als Kohleersatz jahrelang ausgebaut. Sein Anteil am Energieverbrauch stieg von 1990 bis 2020 von 16,5 Prozent auf 44 Prozent. Auch hier reicht kein Zusammenstückeln aus allen möglichen und wechselnden Quellen. Die Metropole Berlin und die Flächenländer im Nordosten Deutschlands würden zu Knappheitsgebieten.  

Über Vielfalt und Einheit in der Großstadt 

In unserer Zeit hört man überall das Loblied auf die Vielfalt der Großstadt. Aber man vergisst eine Bedingung dieser Vielfalt: die Stetigkeit der Energieversorgung, die nur durch Energieträger gewährleistet werden kann, die unabhängig von den Wechselfällen des Klimas sind. Vieles lässt sich improvisieren, und die Kultur der Großstadt lebt von ihren unverhofften Situationen und ihrer Spontaneität. Aber es gibt grundlegende Versorgungsaufgaben – eine fließender Massenverkehr, Versorgung mit großen Energiemengen, Entsorgung von Dreck und Müll. Ihre Lösung erfordert Stetigkeit, ein ständiges Stückeln und Auf-Sicht-Fahren wirkt bedrückend. Keine Großstadt kann unter der ständigen Drohung von Ausfällen gedeihen. Der Zwang, sich immer wieder Notlösungen zu suchen, lähmt jede Initiative. In den Großstädten würde also ein bedrückendes Knappheitsregime einziehen. Die finanziellen und moralischen Kosten wären also immens. Es geht um viel mehr als „ein bisschen Konsumverzicht“. Deshalb reagieren Großstädter sehr empfindlich, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass Unzuverlässigkeit bei den großen tragenden Infrastrukturen einreißt. 

Die „Berliner Zeitung“ erinnert in ihrem Artikel an den Ausfall, der Anfang 2022 durch eine technische Störung in einem Umspannwerk verursacht wurde, bei dem 50000 Haushalte im Osten Berlins Anfang des Jahres 13 Stunden lang ohne Strom, Heizung und warmes Wasser blieben. Spätestens an dieser Stelle bekommt man eine Ahnung, vor welchem Abgrund die deutsche Hauptstadt steht. Es droht ein substanzieller Einbruch. Und dieser Einbruch trifft dann auch das kulturelle Leben, seine Einrichtungen, die Öffentlichkeit auf der Straße. Welche Öde da plötzlich in unsere Städte einziehen kann, wurde im Corona-Lockdown sichtbar. Einfachste Dinge, deren ständige Verfügbarkeit in einer Großstadt als selbstverständlich galt, sind auf einmal nicht mehr da. Und man bereut Entscheidungen, in die man leichtfertig eingewilligt hat, weil man in unserer Zeit die systemischen Zusammenhänge nicht mehr überblickt. Genauer: Weil man sich nicht die Mühe machen will, sie zu überblicken. Im kommenden Herbst könnte sich der Blick wieder auf Berlin richten – auf die Hauptstadt, die den Bau ihres neuen Flughafens nicht hinkriegte, weil sie jahrelang nur herumstückelte.    

Die Geschichte vom „Kriegsopfer“ 

In einem Leitartikel von Christian Greinitz (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.5.2022) unter der Überschrift „Kalter Herbst“ folgende Schlusspassage:

„Schon jetzt ist klar, dass Deutschland kein heißer, sondern ein kalter Herbst droht. Unternehmen müssen sich auf Rationierungen und die Gaszuteilung durch die Bundesnetzagentur einstellen, Privatverbraucher auf steigende Preise und kühlere Zimmer. Insolvenzen und Arbeitslosigkeit drohen. Die Einsicht fällt schwer und ist doch unabweisbar: Europa befindet sich im Krieg, ohne Verzicht und Wohlstandsverluste wird es nicht gehen. Doch diese Einschnitte sind nichts im Vergleich zu dem Überlebenskampf der Ukrainer.“

Die FAZ ruft also schon den Kriegszustand in ganz Europa aus, und erklärt Energie-Rationierungen und -Zuteilungen zur neuen Normalität. Eigene Bestände, Rechte und Interessen Deutschlands werden auf einmal ein „Nichts“ im Vergleich zum Kriegsgeschehen in der Ukraine. Jedes Abwägen gilt als Schwäche. Wer Opfer ablehnt, wird als Verbündeter von „Putins Russland“ behandelt. 

Geht es also um ein „Kriegsopfer“ in einem Überlebenskrieg Europas? Das ist eine Irreführung. Denn eine drastische Verknappung und Verteuerung aller fossilen Energieträger steht ja sowieso auf der Agenda der deutschen und europäischen Politik – im Zuge der „Klimarettung“. So war auch eine Stilllegung des Energiekomplexes in Schwedt im Grunde schon vorprogrammiert. ganz ohne Ukraine-Krise. 

Wer von Abhängigkeit spricht, darf von Knappheit nicht schweigen 

Das Import-Embargo gegen fossile Energieträger wird damit begründet, dass sich Deutschland (und große Teile Europas) durch leichtfertige Fehlentscheidungen in eine Abhängigkeit von Importen aus Russland begeben hätte. Ein Embargo gegen Russland wäre ein Schritt zur Unabhängigkeit in Energiedingen. Ein Akt der Freiheit also!? Mitnichten, denn die Ersatzlieferungen machen uns von anderen Lieferanten abhängig, die auch ihre Eigeninteressen haben. Und die auf dem durch das Embargo verengten Markt nun größere Hebel haben, diese Interessen durchzusetzen. 

Aber, so kommt die Antwort: „Wir haben doch unsere erneuerbaren Energien“. Der FDP-Vorsitzende hat sich dazu verstiegen, sie „Freiheitsenergien“ zu nennen. Können Wind und Sonne also die fossilen Energieträger in der jetzigen Situation ersetzen? Führen zusätzliche Windräder und Sonnenkollektoren zu einer stetigen, dauerhaften Versorgung Berlins mit Energie für Verkehrsmittel, Heizungen, Licht und digitalen Medien? Nein, das tun sie nicht. Eine Erhöhung des Anteils der „Erneuerbaren“ um 30 Prozent führt absolut nicht zu 30 Prozent mehr Versorgungssicherheit.  

Zeitenwende? Es ist die Energiewende, die fragwürdig wird

Die Vision einer Weltrettung durch erneuerbare Energien ist verführerisch. Sie wiegt uns in falscher Sicherheit. Sie täuscht uns eine Macht vor, die uns nicht zu Diensten steht. Denn in der Energiefrage entscheiden Mächte, die viel größer sind als Staaten und Regierungen. Das sind die Wechselfälle der ungezähmten Natur. Ihnen liefern wir uns bei den erneuerbaren Energien viel stärker ausliefern als bei den fossilen Energieträgern – jedenfalls dann, wenn wir diesen Energieformen beim heutigen Stand der Technik die Alleinherrschaft übertragen. Hier droht ein viel tiefere Unfreiheit. Sie erwächst aus der Willkür der Naturgewalten, der wir uns bei einem vorschnellen Abschalten der fossilen Energieträger ausliefern. Sie macht aus einer stetigen Energieversorgung ein seltenes Gut, dessen Vorkommen unserem Zugriff weitgehend entzogen ist. Diese Knappheit ist fundamentaler und bedrückender als die Abhängigkeit von bestimmten Handelsgütern.   

Die Ukraine-Krise zwingt uns, mit realistischem Blick die heutigen Möglichkeiten und Grenzen der „Energiewende“ zu betrachten. Die in Aussicht gestellten alternativen Energieträger können das jetzt Notwendige nicht liefern. Kein Geld der Welt kann daran etwas ändern. Und auch ein Wissen über vielleicht einmal mögliche Technologien hilft hier und jetzt nicht weiter. 

Das könnte sich im Fall der deutschen Hauptstadt im kommenden Herbst und Winter ganz handfest und drastisch zeigen. 

(erschienen am 2.6.2022 bei „Die Achse des Guten“ und am 3.6.2022 in meiner Kolumne bei „Tichys Einblick Online“)

Die verheerende Preis-Revolution

Die gegenwärtige Teuerungswelle kommt nicht von irgendeiner „Geldpolitik“, sondern von einer Produktivitäts-Zerstörung, die die realen Kosten der gesamten Volkswirtschaft immens steigert. 

Die verheerende Preis-Revolution

4. Mai 2022

Zu den elementarsten Dingen, die über die Stabilität eines Landes und den Zusammenhalt seiner Gesellschaft entscheiden, gehören die Preise. Ihre Stetigkeit ist die Grundlage, auf der das Vertrauen, der Fleiß und das Durchhaltevermögen der Menschen gebaut ist. Tritt hier eine radikale Änderung ein, indem das allgemeine Preisniveau plötzlich stark ansteigt, führt das zu einer tiefen Erschütterung der wirtschaftlichen, staatlichen und kulturellen Architektur eines Landes. Andere Krisen, die gerade noch als größte Bedrohung erschienen, erscheinen dann auf einmal seltsam fern. Eine Teuerungswelle berührt die Menschen viel näher, sie greift viel unmittelbarer in ihr Alltagsleben ein. Und sie wirkt viel breiter. Sie entwertet nicht nur das Geld, sondern auch die Arbeit, die Wertschöpfung der Unternehmen, die Leistungsbilanz der staatlichen Infrastrukturen. Und das gilt besonders dann, wenn zu erwarten ist, dass das neue Preisniveau auf Dauer bleibt. 

Das alles gilt für die Teuerungswelle, die sich in den vergangenen Jahren allmählich aufgebaut hat, und die nun mit großer Wucht über viele Länder – auch hochentwickelte Länder – hereinbricht. Sie hat ihren Höhepunkt noch nicht erreicht. Viele Preissteigerungen sind in den Rohstoffen und Vorprodukten schon gegeben, aber noch nicht in die Preise der Endprodukte eingegangen. Und schon auf dieser Stufe ist kein Element sichtbar, dass die Preise irgendwann wieder auf ihr altes Niveau zurückführen könnte. Die jetzige Teuerungswelle ist eine tiefgreifende und auf Dauer angelegte Veränderung. Es ist, als würde das ganze Land auf einmal auf einen „schlechteren Boden“ verlegt.  

Inflation? Es ist eine Preisrevolution 

Es gibt in unserer Zeit zahlreiche Wieselworte, die durch gedankenlosen Gebrauch alles und nichts bedeuten. Ein solches Wieselwort ist „die Inflation“, mit der die gegenwärtige Teuerungswelle bezeichnet wird. Damit soll jedwede Verteuerung von Gütern erfasst werden – ohne darüber Auskunft zu geben, was dieser Verteuerung zu Grunde liegt. So verschwindet ein wichtiger Unterschied: Es gibt zum einen die Verteuerung, die auf übermäßige Geldvermehrung zurückgeht. Also auf eine veränderte Relation zwischen Geld und Gütern. Zweifellos ist das ein Element in der gegenwärtigen Teuerungswelle, verursacht durch die Politik des billigen Geldes der Zentralbanken. Aber zum anderen kann eine Teuerungswelle auch in Veränderungen der Realwirtschaft begründet sein – also in den Gütern und den Bedingungen ihrer Produktion. Wenn die Bedingungen sich verschlechtern, steigen die Kosten, und das schlägt sich in den Preisen nieder. Wenn sie sich verbessern, sinken die Preise. In beiden Richtungen können die Veränderungen sehr groß sein, und sie können quer durch eine ganze Volkswirtschaft gehen. Eine Preisrevolution, die auf besseren Produktionsbedingungen beruht, erleichtert das Wirtschaftsleben. Aber eine Preisrevolution, die auf einer Verschlechterung der Produktionsbedingungen beruht, erschwert es und kann so weit gehen, dass Betriebe, ganze Branchen und Infrastrukturen in den Ruin getrieben werden. Bestimmte Güter werden dann nicht nur extrem teuer, sondern sind überhaupt nicht mehr verfügbar. Eine Preisrevolution ist dann der Vorbote eines realwirtschaftlichen Substanzverlusts. Eine solche verheerende Preisrevolution findet in unserer Gegenwart statt. 

Die Revolution der Energiepreise 

Der auffälligste Teil der gegenwärtigen Teuerungswelle sind die Energiepreise. Schon jetzt ist absehbar, dass Haushalte, Unternehmen und staatliche Einrichtungen im laufenden Jahr eine Verdopplung oder gar Verdreifachung ihrer Energiekosten erleben werden. Energiekosten wirken sich in allen Sektoren und Branchen aus – und auf allen Stufen des Wertschöpfungsprozesses. Energie wird als Antriebsenergie in Verkehrsmitteln und mechanischen Maschinen gebraucht; als Prozessenergie in der chemischen Stoffumwandlung und Konservierung (Lebensmittel); als Haushaltsenergie beim Heizen und Kochen; als Beleuchtungsenergie im privaten und öffentlichen Raum. Und die Digitalisierung hat ein ganz neues Feld der medialen Energienutzung eröffnet und den Verbrauch von Energie noch einmal gesteigert. So erfasst eine Verteuerung der Energie die Volkswirtschaft und Staatstätigkeit in ihrer ganzen Breite.  

Ganz offensichtlich beruht der starke Anstieg der Energiepreise nicht (oder nur zu einem geringen Teil auf einer Geldentwertung durch „billiges Geld“ und eine Aufblähung der umlaufenden Geldmenge. Nein, er beruht auf fundamentalen Veränderungen in den Bedingungen der Energieproduktion. Die Bedingungen werden erschwert. Aber worin besteht die Erschwernis? Ist ein plötzliches Verhängnis über die Erde und die Menschheit hereingebrochen, das dazu führt, das Energieressourcen weniger verfügbar sind oder Produktionsanlagen ausfallen? Oder geht die Verschlechterung auf bestimmte Entscheidungen zurück? Wird sie bewusst und willentlich in Kauf genommen oder sogar aktiv betrieben? Letzteres ist offenbar der Fall, wenn man an die „Klimarettung“ denkt, die mit der These einer „Klimakrise“ begründet wird, die so gefährlich sein soll, dass sie eine Ausschaltung wesentlicher Energieträger und eine drastische Verteuerung der Energie rechtfertigt. Und nun soll sich in der Ukraine-Krise mit „Putins Russland“ ein so weltbedrohender Feind gezeigt haben, dass eines der größten Energieländer der Erde ausgeschaltet werden soll. Angesichts solcher Begründungen wird klar, dass wir es mit einem tiefen Eingriff in die über Jahrzehnte und Jahrhunderte entwickelten Produktionsbedingungen der Energie zu tun haben. Mit einem Eingriff, der die Produktivität der Energiegewinnung und Verteilung erheblich senkt. Und es ist kein Element sichtbar, das in diesem gesetzten Rahmen eine Rückkehr zum alten Preisniveau ermöglichen könnte.  

Sprechen wir über Knappheit 

Es ist klar, dass man einer solchen Verschlechterung der Realbedingungen nicht durch Veränderungen in Menge oder Wert des Geldes begegnen kann. Eine Politik des billigen Geldes kann die Verschlechterung höchstens eine Zeit lang überspielen und kaschieren. Aber das fundamentale Problem erreicht sie nicht. Um es zu erreichen, muss man in den „Maschinenraum“ eines Landes, in seine Produktionssphäre hinabsteigen, in der es harte physisch-technische Realitäten gibt. Man muss klären, worin die neue Härte der Bedingungen besteht, die die Kosten treibt.  

Ein Gut hat nur dann einen Preis, wenn es knapp ist. Güter, die unbegrenzt verfügbar sind, haben keinen Preis. Die Knappheit bildet den – oft unausgesprochenen – Hintergrund der Bewegungen von Angebot und Nachfrage. Knappheit erscheint zunächst als Konflikt zwischen Natur-Gegebenheiten und menschlichen Bedürfnissen. Aber es gibt einen Faktor, der diese erste, rohe Knappheit mildert und ihre Zwänge lockert: Dieser Faktor ist die Zivilisation. Eine Zivilisation kann (mit Arbeit, Wissen, Kapital, Infrastrukturen…) die ursprüngliche Enge der Welt stark erweitern. Diese Spielräume sind die materielle Grundlage unserer Freiheit. Doch ist dieser mildernde Faktor auch nur begrenzt vorhanden. Es gibt eine Knappheit der Arbeit und Arbeitsmittel, eine zivilisatorische Knappheit. Diese Knappheit ist allerdings erheblich milder als die Knappheit in einer Welt ohne materiell-technische Zivilisation. Das klingt sehr nüchtern, aber es geht hier letztlich um große, kostbare Errungenschaften. Es geht um grundlegende Güter, an denen die Existenz von Menschen hängt – auch ihre Motivation zu Arbeit und Engagement. Es geht um Gedeih und Verderb von Städten und Landschaften, von ganzen Ländern und Gesellschaften. Die Bedeutung eines erreichten zivilisatorischen Niveaus wird in verheerenden Preisrevolutionen schlagartig sichtbar: Auf einmal gerät das, was man stillschweigend als sicher glaubte, ins Wanken. 

Die Politik der absoluten Imperative

Jetzt wird der Preis sichtbar, den wir für ein Szenario zahlen müssen, in dem wir maximalen Bedrohungen ausgesetzt sind und es nur eine maximale Rettungspolitik mit drastischen Eingriffen geben kann. In dies Szenario hat man uns mit der Ausrufung von immer neuen „Großkrisen“ versetzt. Mit ihm gibt es in der Politik keine Abwägungen mehr, sondern nur noch absolute Prioritäten und Imperative. Im Fall der „Klimakrise“ soll ein wesentlicher Teil der Energieproduktion zunächst verteuert und dann stillgelegt werden, um die „Überhitzung des Planeten“ zu verhindern. Das gilt als absolutes Gebot, das wichtiger ist als jede Energieproduktivität. Im Fall der „Ukrainekrise“ soll die Ausschaltung fossiler Energieträger noch beschleunigt werden – auch wenn keine tragfähige Alternative zur Verfügung steht. Alles egal, gegenüber der absolut gesetzten äußeren Gefahr sind die Leistungen der modernen Energieproduktion zweitrangig. Sie müssen geopfert werden. Nach diesem Prinzip wurde schon bei dem deutschen Ausstiegsbeschluss aus der Kernenergie – nach dem Fukushima-Unglück – verfahren. Es gab keinen konkreten Gefahrenzusammenhang zwischen Fukushima und dem Betrieb der deutschen Kernkraftwerke. 

Die gegenwärtige Energie-Preiswelle ist die logische Konsequenz einer Politik, die mit extremen Drohkulissen arbeitet. Gleich drei „größtmögliche Gefahren“ sind nun präsent: eine atomare Kraftwerkskatastrophe, eine drohende Überhitzung des Planeten, eine Weltkriegsgefahr durch einen „wahnsinnigen“ Diktator. Doch der Extremismus der beschworenen Gefahren hat wenig mit den Tatsachen und viel mit Gefühlen und Vermutungen zu tun. Die so erzeugten Maximalgefahren sind einer sachlichen Abwägung nicht zugänglich. 

So hat jede Politik der absolute Imperative auch ihren Umschlagspunkt: Je mehr sich ihre verheerenden Konsequenzen für Volkswirtschaft und Zivilisation zeigen, wächst die Neigung, doch abzuwägen: Stehen die Opfer und Verluste wirklich in einem vernünftigen Verhältnis zu den Gefahren? So wird auch diesmal die Erkenntnis wachsen, dass die Teuerungswelle die Folge einer völlig einseitigen Wahrnehmung und Prioritätensetzung ist. Ein Fall von politischem Extremismus.   

Die Wiederkehr der abwägenden Vernunft 

In einer solchen Situation entwickeln sich ganz unvermeidlich Gegenkräfte. Mit jedem neuen Preisschub und mit jeder neuen Branche, die von ihm erfasst wird, erheben sich mehr kritische Fragen. Wohin soll das immer weitere Steigern der Bedrohungs-Szenarien noch führen? Wie sind wir überhaupt auf diesen Weg gekommen? Und wie konnte es soweit kommen, dass wir unsere Industrien, die einmal so gut funktionierten und Europa so einen wichtigen Halt gaben, ruinieren? 

So könnte es zu einem spannenden Wettstreit kommen. Natürlich werden die Versuche nicht weniger werden, die Menschen mit Schreckensmeldungen und rosigen Rettungsgeschichten zum Hinnehmen von wachsenden Kosten und Opfern zu veranlassen. Man merkt den politischen Statements und Nachrichten inzwischen an, wie sehr sie bemüht sind, das Publikum mit einer täglichen Schau aus Bedrohungen und Rettungen, aus Bösem und Guten in Atem zu halten. Demgegenüber muss sich das Lager der abwägenden Vernunft nicht an so einem Steigerungslauf beteiligen. Sie muss nichts gewaltsam vorwärtstreiben und nichts überspielen. Sie kann darauf vertrauen, dass der Punkt kommt, an dem die Politik der absoluten Imperative immer hohler wird und zugleich so gravierende Folgen hat, dass immer mehr Menschen zum Lager der Abwägenden wechseln. 

Ein Stimmungsbild 

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 13.April wird über die Ergebnisse der monatlichen repräsentativen Stimmungsumfrage berichtet, die das Institut für Demoskopie Allensbach für die FAZ durchführt. Die März-Umfrage befasst sich besonders mit energiepolitischen Fragen vor dem Hintergrund der Teuerungswelle. Dies Thema ist inzwischen zum wichtigsten Sorgenthema der Deutschen geworden. Die Umfrage zeigt, wie stark die Skepsis gewachsen ist, ob die fossilen Energieträger in absehbarer Zeit durch alternative Energieträger wie Sonne und Wind zu ersetzen sind. 86 Prozent der Befragten sagen, dass es in den nächsten Jahren Schwierigkeiten bei der Energieversorgung geben werde. 2019 hatte dieser Anteil nur 26 Prozent betragen. Jetzt glauben nur noch 26 Prozent, dass die Versorgung bis 2050 vollständig auf alternative Energien umgestellt werden könnte. In der Beurteilung der Rolle der Kernenergie gibt es einen regelrechten Stimmungsumschwung: Noch im Februar 2022 war 42 Prozent der Befragten dafür, die Kernkraftwerke wie geplant abzuschalten. 35 Prozent sprachen sich für einen Weiterbetrieb aus. Im März 2022 waren die Stimmen für einen Weiterbetrieb auf 57 Prozent der Befragten angestiegen, während nur noch 25 Prozent beim Abschalten bleiben wollten. Und die Ukraine-Krise? 57 Prozent der Befragten traten dafür ein, weiterhin Öl und Gas von Russland zu kaufen, nur 30 Prozent waren für ein sofortiges Embargo. 

(erschienen am 7.5.2022 in meiner Kolumne bei „Tichys Einblick Online“, und am 16.5.2022 bei „Die Achse des Guten“)

Der Osterspaziergang

Die Osterspaziergänge war einmal ein Freiheitsritual, bei dem die Menschen sich nicht durch die Erfahrung von Not und schwersten Krankheiten davon abhalten ließen, den Sieg des Frühlings über den Winter zu feiern.

Der Osterspaziergang

4. April 2021

Auch zum Osterfest des Jahres 2021 sind viele Menschen einem Brauch gefolgt, der alles andere als trivial oder abgenutzt ist: der Osterspaziergang. Er führt die Menschen ins Freie der Natur. Er ist ein Aufbruch aus der Dunkelheit des Winters, ein Streben zum Sonnenlicht, ein vitales Treiben, das die Säfte und Kräfte der Natur – auch der eigenen Natur – zelebriert. Im „Faust“ von Johann Wolfgang von Goethe findet sich der berühmte Monolog „Vor dem Tor“. Dort lässt sich der Held, der kurz vorher noch aus dem Leben scheiden wollte, von dem gemeinschaftlichen und durchaus wilden Ausflug des Volkes mitreißen. „Vom Eise befreit sind Strom und Bäche…“ steht am Anfang. Und weiter dann:
„Sieh nur, sieh! Wie behend sich die Menge
Durch die Gärten und Felder zerschlägt,
Wie der Fluss in Breit und Länge
So manchen lustigen Nachen bewegt.“

Goethe sieht hier nicht vorrangig ein Fest der Auferstehung von Gottes Sohn, sondern einen Akt innerweltlicher Auferstehung:
„Aus niedriger Häuser dumpfen Gemächern,
Aus Handwerks- und Gewerbesbanden,
Aus dem Druck von Giebeln und Dächern,
Aus der Straßen quetschender Enge.“

Und so wird der Osterspaziergang zu einer volkstümlichen Manifestation bürgerlicher Freiheiten, an der sich gerade jene beteiligen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens geboren sind:
„Ich höre schon des Dorfs Getümmel,
Hier ist des Volkes wahrer Himmel,
Zufrieden jauchzet groß und klein:
Hier bin ich Mensch, hier darf ich´s sein!“

An dieser Stelle lohnt es sich, einen Moment innenzuhalten und sich klarzumachen, in was für einer Welt dies handfest-sinnliche Getümmel der Freiheit im frühen 19. Jahrhundert stattfand. Es war eine Zeit, in der die Menschen unter der ständigen Drohung vielfacher Nöte und schwerster Krankheiten leben mussten: Cholera, Malaria, Diphtherie, Tetanus, Tuberkulose, Lungenentzündung, Kindbettfieber, Krebserkrankungen… Die Sterblichkeit bei Kindern und Frauen war hoch, die Lebenserwartung im Durchschnitt der Gesellschaft sehr kurz. Während also die Menschen sich ihrem vitalen Ostertreiben widmeten, wurde direkt nebenan gestorben. Fast jeder hatte Verwandte, Freunde oder Nachbarn, die zur gleichen Zeit schwer litten. Und damit hatten sie selber auch ihr eigenes Schicksal deutlich vor Augen. Wie dumm wäre die Annahme, diese Menschen hätten das Leid nicht gesehen.
Nein, hier wurde das Leben sehenden Auges trotz allen Leids gefeiert. Und dies große „Trotzdem“ ist vielleicht das Wichtigste, was die menschliche Würde auszeichnen kann. Es ist die Würde von sterblichen Wesen, die als weiterblickende Wesen mit dem Wissen um ihr Ende leben müssen. Sie müssen die Größe haben, trotz dieser Vergänglichkeit ihr Leben zu bejahen.

Hält unser Freiheitswille heute noch eine Epidemie aus?

Genau an diesem Punkt offenbart das Osterfest des Jahres 2021 eine fundamentale Schwäche. Es zeigt sich, wo der tiefere Kern der Corona-Krise liegt: Wir haben eine mittelschwere Pandemie, die – gemessen an der Goethe-Zeit – nur einen Bruchteil dessen mit sich bringt, was damals Gesundheit und Leben der Menschen bedrohte. Aber Staat und große Teile der Gesellschaft bringen nicht mehr die Kraft auf, das Leben zu bejahen, und das jetzt im Frühjahr ganz offen und ausgelassen zu tun. Man hat die Tore weitgehend verschlossen, das „Getümmel“ verboten. Man hat das Volk in Schutzhaft genommen. Und das nur, weil man eine bestimmte Höhe der „Infektionszahlen“ nicht aushält. Es ist ja nicht eine historisch völlig neue Gefahr für Leib und Leben, die uns heute von der österlichen Freiheitsmanifestation im Sinne Goethes Abstand nehmen lässt. Unser Freiheitswille hält überhaupt keine Epidemie mehr aus. Oder genauer: Es wird uns eingeredet, dass er sie nicht mehr aushalten kann oder darf.

Wie sich der Begriff der Menschenwürde gewandelt hat

Das aber hat mit einem fundamentalen Wandel der herrschenden Vorstellung von Menschenwürde zu tun. Die (bürgerliche) Menschenwürde, wie sie Goethe verstand, war ja nicht deshalb zu einer so großen und handfesten Freiheit in der Lage, weil die Menschen keine Ahnung von den Gefahren für Leib und Leben gehabt hätten. Nein, die Freiheit wurde offenen Auges im Angesicht großer Gefahren ausgeübt – und mit Begeisterung. Es war eine Menschenwürde des „trotzdem“.
Doch wie sehr hat sich diese Vorstellung von Menschenwürde inzwischen gewandelt! Nun versteht man darunter eine Art Versorgungsgut. Würde ist, wenn das Dasein schmerz- und bedrohungsfrei ist. Es geht also um eine Art Komfort-Würde – wodurch alle Macht denjenigen übergeben wird, die behaupten, sie könnten eine solche Komfort-Würde herstellen. Diese Würde-Hersteller haben jetzt einen Automatismus des Freiheitsentzugs erfunden – den Lockdown. Bei jedem Anstieg der Infektionszahlen wird zur Stilllegung der gesellschaftlichen Aktivitäten geschritten.
Das ist durchaus logisch: Wenn einem Land die Menschwürde des „trotzdem“ abhandenkommt, steht jede wirkliche Freiheit fortan unter Vorbehalt. Erlaubt ist nur noch das „Glauben“ und das „Hoffen“, und das „Zusammenhalten“ – im stillen Kämmerlein. Dann aber ist das Getümmel der Osterspaziergänge für immer verloren.
Es sei denn, wir erobern uns aufs Neue das Lebensgefühl des aktiven „Trotzdem“.

(erschienen in meiner Kolumne bei „Tichys Einblick online“ und in der Printausgabe von „Tichys Einblick“) 

Der Sport als Prüfstein

In der Behandlung des Sports erweist sich, ob es den Regierenden in der Corona-Krise darum geht, die Abwehrkräfte der Gesellschaft zu stärken, oder darum, die Gesellschaft möglichst passiv und abhängig zu halten.

Der Sport als Prüfstein

28. April 2021

Im Sportteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 26. April ist ein bemerkenswerter Artikel erschienen. Er stammt von Michael Reinsch und trägt die Überschrift „Geringschätzung per Gesetz“. Ich möchte ihn hier ausführlich zitieren und ihn auch zur Gänze zur Lektüre empfehlen. Er handelt davon, wie die „Bundes-Notbremse“ die Sporttreibenden und ihre Vereine zur Verzweiflung treibt. Sie merken jetzt, wie fremd und gleichgültig den Regierenden der Sport ist. Wie lästig er ihnen im Grunde ist. Das hängt damit zusammen, dass die Regierenden ihre Corona-Politik mit einem Welt- und Gesellschaftsbild begründen, dass nur „Systemnotwendiges“ oder „Freizeitbeschäftigung“ kennt. Eine Politik, die so unterteilt, macht das Land in Krisen eng und spaltet es. Und es macht auch jeden einzelnen Menschen klein und spaltet ihn. Sie erklärt vieles, was ihm Lebenskraft und Würde gibt, zum bloßen „Vergnügen“. In dies Schema fügt sich der Sport nicht ein. Er gehört zu dem weiten Feld unserer modernen Zivilisation, das sich einer Zweiteilung in „notwendige Zeit“ und „Freizeit“ entzieht. Der Sport ist physisch und mental fordernd und zugleich ein Stück Emanzipation und Souveränität. Er stärkt die Fähigkeit der Menschen, sich auf widrige Bedingungen einzulassen, und erweitert ihre Reichweite.
Das schreibe ich hier auch vor dem Hintergrund meiner Biographie, in der der Sport (vor allem Leichtathletik) als Jugendlicher und junger Mann einen Mittelpunkt meines Lebens bildete. Das hat mir später geholfen, schwierige Phasen meines Lebens zu überstehen. Wie wichtig war es also, dass es damals im rechten Moment ein Sport-Angebot gab, von einem guten Verein, der Training, Wettkampf und Fahrten organisierte.

Wenn der Sport nicht in das Regierungsraster passt

Doch jetzt ist vom Sport kaum die Rede. Die Regierenden machen nicht die geringsten Anstalten, um den Sport schnell aus dem Stillstand zu befreien – obwohl es keinen Nachweis gibt, dass er ein Infektionstreiber ist. Viele Formen des Sports können jetzt sogar die Abwehrkräfte der Menschen stärken. Alles spricht also in diesem Bereich gegen eine pauschale Lockdown-Politik und für eine sofortige Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Selbstorganisation der Vereine, Verbände, Schulen, Familien und Nachbarschaften. Doch die sogenannte „Bundes-Notbremse“ bedeutet das glatte Gegenteil. Es wird ein Lockdown-Automat installiert, der bei bestimmten Inzidenzzahlen Aktivitäten automatisch stilllegt – ohne Ansehen der konkreten Realität. Und im Bereich des Sports – insbesondere des Breitensports – sind die Festlegungen der „Notbremse“ ein Wirrwarr und sichtlich ohne Sachkompetenz und Sachinteresse zusammengestoppelt. Michael Reinsch schreibt in seinem FAZ-Artikel:
„Verwirrung und Chaos, Enttäuschung, Ärger und Bitternis – der Sport, seine Vereine und Verbände sind bei der Formulierung des neuen Infektionsschutzgesetzes böse unter die Räder geraten. „Die Formulierungen sind zum großen Teil unklar, fallen einerseits hinter in einigen Bundesländern ohnehin schon geltende Verbote zurück und gehen an anderer Stelle darüber hinaus“, klagt Christoph Niessen, Vorstandsvorsitzender des Landessportbundes (LSB) Nordrhein-Westfalen, mit knapp fünf Millionen Sportlerinnen und Sportlern in 18000 Vereinen der größte in Deutschland. „Sie sind erkennbar zusammengestoppelt und offensichtlich ohne sportfachliche Kompetenz zustande gekommen.“
Diesem Urteil pflichten auch Vertreter anderer Landesportbünde bei, die in dem Bericht von Michael Reinsch zitiert werden:
„Die Vorschriften sind grundsätzlich und im Detail ungeklärt“, ärgert sich Andreas Klages, Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes Hessen. Seit einem Jahr ringen er und seine Kollegen mit Politik und Verwaltung darum, Kindern und Jugendlichen, Männern und Frauen, Senioren und Athleten, Teams und Einzelkämpfern zu ermöglichen, ihrem Bewegungsdrang auszuleben, einander zu begegnen, sich fit zu halten. „Die Erfahrungen des Vereinssports, die Regelungen und Verfahren, die sich bewährt haben“, muss er nach dem Votum von Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche feststellen, „sind im politischen Berlin nicht präsent.“
Man kann es auch drastischer sagen: Es zeigt sich, wie weitgehend hierzulande die Sesselfurzer die Vorherrschaft erobert haben.

„Bundeseinheitliches“ Wirrwarr aus dem Kanzleramt

So kann man nun auf den Sportseiten einer Zeitung nachlesen, wie der Zustand der Politik in Deutschland ist. Das Gesetz „verblüfft schon durch seine Wortwahl“, heißt es in dem FAZ-Artikel:
„Da wird die Schließung von Badeanstalten vorgeschrieben, da werden zertifizierte Tests von Anleitepersonen erwartet. Man muss nicht von Weltfremdheit sprechen, doch große Distanz vom Gegenstand seiner Beschäftigung macht da jemand deutlich. Nun wird gerätselt: Sind Badeanstalten, wie man früher Einrichtungen zur Körperhygiene nannte, dasselbe wie Schwimmbäder? Warum werden Spaßbäder und Hotelbäder genannt, nicht aber die Becken von Frei- und Hallenbädern? Ist es ein Versehen oder Absicht, Sport- und Tennishallen nicht aufzuzählen unter den Einrichtungen, die geschlossen werden müssen?“
„Warum allerdings schreibt der Gesetzgeber vor, dass in dieser Konstellation ausschließlich Individualsport und dieser kontaktlos erlaubt ist? Tennis und Badminton, schon gar Einzel, bleiben erlaubt, drinnen wie draußen, Gymnastik ebenso. Volleyball am Strand aber ist, weil Mannschaftssport, selbst Familien unter sich verboten. Tanz, weil Kontaktsport, ist, selbst an der frischen Luft, nicht einmal denen erlaubt, die Tisch und Bett teilen.“
Man hat den Eindruck, dass es denen, die dies Gesetz formuliert haben, eigentlich darum ging, das Sporttreiben möglichst so kompliziert und schwierig zu machen, dass die Menschen es lieber ganz lassen. Und die Kompliziertheit liegt hier nicht an einem Egoismus der Bundesländer, sondern sie wird vom Kanzleramt veranstaltet mitten im „einheitlichen“ Bundesgesetz. Das gilt auch bei den neuen Festlegungen für die Anleitungspersonen:
„Diesen Anleitungspersonen wird ein tagesfrischer, negativer und anerkannter Test abverlangt – vor jedem einzelnen Training. Bei der Vorstellung, die Trainer und Übungsleiter müssten sich täglich in die Warteschlange einer Teststelle einreihen, prophezeit Thomas Härtel, der Präsident des DSB Berlin, kämen Amateur- und Breitensport zum Erliegen. Er verlangt, ihnen wie Lehrern Selbsttests zu ermöglichen: Man muss Trainern trauen“.
Ja, die Grundlage dieses Gesetzes ist das Misstrauen, insbesondere gegenüber allen Ansätzen zur Selbstorganisation – und der Sport ist ein Bereich, in dem die Selbstorganisation mit den konkreten Möglichkeiten vor Ort Trumpf ist. Und das ist in Deutschland mit seinem Vereinswesen auch stark entwickelt. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es fünf Millionen Sporttreibende in 18000 Vereinen. Doch diese Selbstorganisation wird von den Regierenden offenbar als störende Kraft empfunden. Gesundheits- und Umweltauflagen waren schon vor Corona ein beliebtes Mittel, um immer stärker in den Sport hinein zu „regulieren“.

Die Macht des Sports

Hier werden die Sachfragen zu institutionellen Fragen. Wer bestimmt wo die Rechte und Pflichten? Im FAZ-Artikel wird Andreas Klages vom hessischen Landessportbund (LSB) zitiert: „Sport ist ein so vielfältiges Handlungsfeld, dass man dessen Regelung in Sprache und Systematik aus ihm heraus denken muss.“ Und sein Berliner Kollege Härtel sagt: „Der Sport erhält in seiner gesundheitlichen Wirkung und seiner gesellschaftlichen Bedeutung nicht die angemessene Anerkennung. Er bekommt nicht die Chance, als Teil der Lösung wahrgenommen zu werden. Das ist sehr, sehr bitter.“ Christoph Niessen vom nordrhein-westfälischen LSB deutet eine Möglichkeit an, wie das anders werden könnte: „Wir brauchen keine ständigen Kassandrarufe, sondern ein gezieltes Einwirken auf die Bundespolitik mit konkreten Formulierungsvorschlägen für entsprechende Vereinbarungen auf der Arbeitsebene…“
Der Hinweis auf die Arbeitsebene ist wichtig. Wie und wo kann die die gewaltige Kraft der Sportbewegung nicht zur Geltung kommen? Offensichtlich reicht es nicht aus, wenn man nur Protestschilder hochhält. Aber es gibt vielfältige Möglichkeiten, mit Sportaktivitäten vor Ort schon zu beginnen und die Autorität des Lockdown-Automaten zu unterminieren. In der medialen Öffentlichkeit kann man leicht den Eindruck erwecken, die Ablehnung des Lockdowns wäre eine Sache von „Partyvolk“ oder „Schickeria“. Aber auf den Plätzen des Sports, insbesondere auch denen des Breitensports, gelingt diese Demagogie nicht. Denn wo immer jetzt Sport getrieben wird, wird er sofort als positive Alternative zur Negativ-Politik des Stilllegens sichtbar. Hier gibt es nicht rhetorische Warnungen oder Versprechungen, reale Lebendigkeit und Engagement mit Herzblut. Wie heißt es so schön: Die Wahrheit ist auf dem Platz.

(erschienen bei „Die Achse des Guten“ am 4.5.2021)

Der Lockdown-Automat

Mit der „Bundes-Notbremse“ wurde in Deutschland ein Mechanismus installiert, der eine politische Entscheidung über den Kurs in der Corona Pandemie ausschließt. Eine Abwägung mit der Gesamtentwicklung des Landes kann gar nicht mehr stattfinden.

Der Lockdown-Automat

30. April 2021

Man hat an dem neuen Bundes-Lockdown-Gesetz verschiedene Einzelheiten kritisiert, zum Beispiel die Ausgangssperre oder den Eingriff in die Kompetenzen der Bundesländer. Dabei ist die große Verschiebung, die das Gesetz bedeutet, aus dem Blick geraten. Denn mit diesem Gesetz ist der Zustand, dass „Corona“ das gesamte Leben des Landes – Wirtschaft, Staat, Kultur – bestimmt, festgeschrieben worden. Der Corona-Vorbehalt ist damit zum geltenden Rechtszustand in Deutschland geworden.
Schon vorher war das die faktische Lage: Eine mittelschwere Pandemie genügte, um buchstäblich alles stehen und liegen zu lassen. Man starrte nur noch auf die Gefahr einer (teilweisen) Überlastung des Gesundheitssystems, und legte dafür weite Teile der Wirtschaft, der öffentlichen Einrichtungen, der Innenstädte und der Bewegungsfreiheit der Bürger still. Es wurde so getan, als sei eine Art „Weltkrieg“ ausgebrochen. Die Möglichkeit, dass man in einzelnen Fällen sehenden Auges Todesfälle zulassen müsste (dass eine „Triage“ durchgeführt werden müsste) wurde als Horrorszenario beschworen. Damit wurde das Virus erst wirklich mächtig gemacht. Eine begrenzte Gefahr führte zu einer Politik der pauschalen Stilllegungen im ganzen Land. Der „Lockdown“ wurde zur Patentlösung dieser Politik.
Und jetzt, zu einem Zeitpunkt, wo der Impfschutz der Bevölkerung schon greifbar nah ist, hat man per Gesetz einen Lockdown-Automaten installiert, der bei bestimmten Inzidenzzahlen automatisch die Stilllegung des Landes erzwingt – ohne dass noch eine konkrete Bewertung der Situation des Landes und eine politische Entscheidung dazwischentreten können. Damit wird die Abwägung zwischen der absehbaren Einhegung der Virus-Gefahr und der fortschreitenden Zerstörung der Substanz des Landes durch den Lockdown – diese Abwägung ist jetzt dringend fällig – ausgeschlossen.
In vielen Medien wird der Lockdown-Automatismus als „Bundes-Notbremse“ bezeichnet. Es wird der Eindruck erweckt, das Gesetz gäbe der Bundesregierung alle Entscheidungsmacht. Das ist ganz falsch, denn auch die Bundesregierung ist an den Inzidenzzahl-Mechanismus gebunden. Sie kann sich darauf herausreden und sagen, dass es die Zahlen sind, die den Lockdown veranlassen. Das politische Entscheiden dankt also insgesamt ab, und lässt sich durch „automatische Konsequenzen“ ersetzen, für die sich kein Amtsträger mehr verantworten muss. Die Zahlen „sind eben so“.
Deshalb muss man der Wahrheit ins Auge blicken, dass das Regieren in Deutschland am Ende der Merkel-Jahre in einen Modus gefallen ist, der kein eigenes souveränes Ermessen und keine größeren Entscheidungen mehr zulässt – insbesondere keine Entlastungsentscheidungen, um das wirtschaftliche, kulturelle und sozialen Leben wieder in Gang zu bringen. Die Politik ist strukturell führungsunfähig geworden.

Nicht eine Diktatur droht, sondern ein hilflos zerfallendes Land

In dieser Situation neigen manche Kritiker dazu, hier eine diktatorische Macht am Werk zu sehen, die das Land immer fester und vollständiger in den Griff nimmt. Sie beschwören eine totalitäre Gefahr. Aber das passt nicht zu den Tatsachen und den Erfahrungen der Bürger. Sie sehen eine Politik, die dem Ernst der Lage nicht mehr gewachsen ist. Sie hat gar nicht mehr das Format, um die Entwicklung des Landes in seiner Gesamtheit wahrnehmen zu können und ihm gerecht zu werden. Unsere politische Kultur folgt nur noch einzelnen Auffälligkeiten, einzelnen Betroffenheiten, einzelnen dramatischen Ereignissen und Bildern. Sie ist es nicht mehr gewohnt, angesichts einer Krise die produktiven Seiten unseres wirtschaftlichen, staatlichen und kulturellen Daseins im Auge zu behalten. Und das fortbestehende Gute und Schöne zu verteidigen, trotz aller Gefahren. Die lebendigen Bestände der Nation liegen gar nicht mehr in der Waagschale. Ihre Repräsentanten sitzen gar nicht mehr mit am Tisch.
So ist es schon in früheren Krisen gewesen. Hier wurde nur noch das unmittelbar Bedrohliche gesehen und Maßnahmen ohne Maß getroffen – man denke an den Tsunami im fernen Japan, der in Deutschland zum Ende der Kernenergie führte. Man denke an die „Klimarettung“, bei der eine bestimmte Welt-Temperatur (ein bestimmter CO2-Gehalt in der Atmosphäre) um jeden Preis gehalten werden soll – und dafür die Produktivität der Industrie, der Landwirtschaft, des Verkehrs- und Siedlungssystems geopfert wird.
Wenn es früher zum Berufsethos von Wissenschaftlern gehörte, die eigene Disziplin nur als Teilwahrheit anzusehen und die Gesichtspunkte anderer Disziplinen mit Respekt und Neugier zu hören, so geht heute diese „Wahrnehmung des Anderen“ verloren, sobald im eigenen Feld eine Betroffenheit auftaucht. So haben sich manchen Virologen dazu verleiten lassen, weit über seine Fachkompetenz hinaus die Bedürfnisse der Menschen neu zu ordnen. „Lebensrettung“ wurde auf einmal zum höchsten Gebot erklärt. Sie waren nicht mehr in der Lage, den höheren Gesichtspunkt zu verstehen, den unsere Verfassung darstellt und garantiert. Deren Artikel 1 erhebt nicht das nackte Leben zum höchsten Rechtsgut, sondern die Menschenwürde. Und zu dieser unveräußerlichen Menschenwürde gehört auch die Aktivität des Menschen, sein Leben mitten in einer gegenständlichen Welt und in Gesellschaft, seine Trauer und auch sein Lachen. Aus dieser Spannweite ergeben sich die verschiedenen grundlegenden Dispositionen unserer Verfassung. Das ist das Format, das die Politik auszufüllen hat, und an dem sie ständig zu messen ist.

Die blinde Macht des Vordringlichen

Als die Bundes-Notbremse schon in Vorbereitung war, sagte die Kanzlerin im Bundestag folgenden Satz „Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen – wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?“ Da sieht man das kleine Format, wie es sich Zutritt in Kopf und Herz der Legislative verschafft. Der Blick wird auf eine bestimmte – eine einzige – Betroffenheit fixiert, und alles andere, was die Menschen in diesem Land bewegt, wird ausgeblendet. Und dann kommt der Angriff: „Wer sind wir denn“ sagt Frau Merkel dem deutschen Parlament – und zeigt zugleich mit dem Finger auf alle politischen Amtsträger im Land: Wollt Ihr es etwa wagen, da noch irgendein anderes Anliegen vorzubringen? Wer dem Hilferuf nicht sofort mit allen Mitteln Folge leistet, dem wird die Menschlichkeit abgesprochen.
Der Satz kennt nur noch das unmittelbar „Notwendige“ – alles andere gilt fortan als „Eitelkeit“ und „Amüsement“, als rücksichtsloser Egoismus von Bessergestellten. Diese Kanzlerin weiß genau, welche Melodie sie spielen muss, um das Land einzuschüchtern. Und wieviel Feindschaft dieser Merkel-Satz im Land säht! Das haben jetzt jene Schauspieler erfahren müssen, die es gewagt hatten, die Maßlosigkeit der Corona-Politik öffentlich anzuprangern. Ein Sturm von Verleumdungen brach über sie herein, der genau jener Linie folgte, die der Merkel-Satz vorgezeichnet hatte.

Ist unser freiheitliches Lebensmodell nur noch ein eitler Rummel?

An dieser Stelle sollte man einen Moment innehalten und sich klarmachen, was hier kleingeredet wird. Es geht ja nicht um den Verzicht auf ein bisschen „Spanzierengehen am Abend“, auf ein bisschen „Party machen“, ein bisschen „shoppen“. Es geht um den verdienten (und hart erkämpften) Ausgleich für harte Arbeit, es geht um ein erfülltes Familienleben, um florierende Unternehmen und Gewerbezweige, kreative Kultur- und Bildungseinrichtungen; es geht um Berufsethos, um Kapitalreserven und Wissensbestände, um Lebensläufe und Lebenswerke. Da ist es ganz falsch und infam, den Handwerker gegen den Schauspieler auszuspielen, denn die Existenz beider wird jetzt gleichermaßen aufs Spiel gesetzt. Die gewachsene Vielfalt unserer Innenstädte wie ebenso kleingeredet wie die Mobilität und Gastlichkeit in ländlichen Regionen. Auf einmal ist das freiheitlich-öffentliche Lebensmodell, dessen Verteidigung die Politik noch vor kurzem so gerne beschwor, nur noch ein eitler Rummel. Ignorant? Das sind nicht die Lockdown-Kritiken, sondern die Versuche, unsere moderne Welt in „Notwendiges“ und „Überflüssiges“ zu spalten. Ihr seid gegen das Obszöne? Oh ja, dann schaut Euch mal das wohlgenährte und selbstgefällige Grinsen an, mit dem – mitten im Elend des Lockdowns – die „Klimaretter“ jetzt neue unbezahlbare Ziele und Aufbrüche feiern.

Und der Kampf gegen das Virus?

Man könnte vermuten, dass die Regierenden, mit ihrer Betonung der Hilferufe, zumindest im Kampf gegen das Corona-Virus besondere Verdienste vorweisen können. Leider ist es nicht so. Denn dort, soweit nicht das medizinische Personal den Ausschlag gab, sondern es wirklich auf die politische Tatkraft ankam, gab es ein eklatantes Versagen. So ging, bei den im November und Dezember 2020 sprunghaft gestiegenen Corona-Sterbefällen, ein Großteil darauf zurück, dass die Regierenden es in den Sommermonaten versäumt hatten, einen effizienten Schutzschirm um die Alten- und Pflegeheime zu spannen. Diese Sterbefälle gehören zu Merkels politischer Verantwortung. Und die Lage auf den Intensivstationen wäre heute weniger angespannt, wenn dieselben Regierenden bei der Beschaffung der Impfstoffe konsequent zugegriffen hätten.
Enthält wenigstens die beschlossene Bundes-Notbremse jetzt etwas, das diesem Regierungsversagen entgegenwirkt? Nein, völlige Fehlanzeige. Der pauschale Lockdown-Automat befasst sich gar nicht mit den Brennpunkten der Virus-Bekämpfung.

Ein bemerkenswertes Interview

„Das größte Manko war das Versagen der Politik beim Impfen“, unter dieser Überschrift erschien am 22. April im Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein Interview mit Francesco De Meo, Vorstandschef der Klinik-Kette Helios in Deutschland. Es ist die größte Klinik-Kette hierzulande. Es lohnt sich wirklich, dies Interview zur Gänze nachzulesen, weil es sich in Übersicht und Tonlage so deutlich von dem Merkel-Auftritt vor dem Bundestag unterscheidet. Hier sei aus einer Passage zitiert, die sich mit der Lage auf den Intensivstationen befasst: „Es gab immer schon volle Intensivstationen, das ist nichts Neues. Wir sehen, dass es gut funktioniert, Patienten auf Krankenhäuser mit freien Kapazitäten zu verlegen, womit die Schlagkraft unseres Gesundheitssystems steht und fällt. Es gibt in Deutschland relativ große Intensivkapazitäten, und wir verlegen Patienten vergleichsweise schnell auf die Intensivstation.“ Auf die Zwischenfrage der FAZ-Journalisten, ob das daran liege, dass die schweren Fälle dort „medizinisch richtig gut versorgt“ würden, gibt De Meo eine bemerkenswerte Antwort:
„Da ist es für eine abschließende Bewertung zu früh. Was wir aus Spanien wissen, wo wir rund 40 Krankenhäuser betreiben: Dort gibt es in etwa so viele Corona-Infektionen wie in Deutschland, auch die Gesamtzahl der Krankenhausbehandlungen wegen Covid ist ähnlich. Dann kommt der große Unterschied: In Deutschland gibt es dreimal so viele Covid-Patienten auf der Intensivstation wie in Spanien. Die Sterblichkeit ist dann in beiden Ländern aber wieder ungefähr gleich.“
Der Helios-Vorstandschef räumt durchaus ein, dass es in einzelnen Kliniken zu Überlastungen kommt, aber er warnt davor, davon auf eine Gesamtüberlastung zu schließen. Mit anderen Worten: Die Behauptung der Kanzlerin, die Hilferufe „der Intensivmediziner“ hätten die Einrichtung der „Bundes-Notbremse “ zwingend und dringend erforderlich gemacht, ist nur Stimmungsmache.

Man kann die Pandemie-Gefahr durchaus ernst nehmen, um dennoch strikt die Unterwerfung der Bundesrepublik unter einen Lockdown-Automaten zurückzuweisen.

(erschienen in meiner Kolumne bei „Tichys Einblick online“)

Dekonstruktion des Grundgesetzes

Der Corona-Lockdown ist zu einer Macht in Deutschland geworden. Das konnte nur geschehen, weil die Verfassung als Ganzes ihre Macht eingebüßt hat.

Dekonstruktion des Grundgesetzes

11. Mai 2021

Es ist keine Übertreibung, wenn man sagt, dass sich im Deutschland des Jahres 2021 grundlegende politische Zweifel festgesetzt haben. Die normativen Grundlagen unseres Staatswesens und unseres Landes insgesamt sind zweifelhaft geworden. Wie tief die Zweifel sind, zeigt sich im rapiden Vertrauensverlust der CDU/CSU und der Zunahme der Nicht-Wähler. Etwas Vergleichbares hat es in der Geschichte der Bundesrepublik nicht gegeben, und es ist ein Indiz dafür, wie sehr die sicher geglaubten Ankerpunkte des Landes ihre Festigkeit verloren haben. In der Corona-Krise wurden drastische Maßnahmen mit immensen wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Folgen quasi beiläufig getroffen. Entscheidungen, die als „historisch“ bezeichnet wurden, sind im Modus „Steuern auf Sicht“ erfolgt, ohne dass sich die Institutionen, die unser Grundgesetz vorsieht, damit gründlich und eigenständig befassen konnten. So ist die Corona-Krise zu einer Normen-Krise geworden. Verfassungsnormen, die bisher wie selbstverständlich die Arbeit von Bürgern, von Wirtschaftsbetrieben, von staatlichen Infrastrukturen und Kultureinrichtungen bestimmten und ihren Handlungsraum offenhielten, wurden außer Kraft gesetzt – und dieser Eingriff erfolgte im Rahmen von Infektionsschutz-Gesetzen, also in einer kleinen Unterabteilung unserer Rechtsordnung. So mussten die Bürger die Erfahrung machen, dass ihr Land in einen Ausnahmezustand versetzt werden konnte, ohne dass die Ausnahme als solche gekennzeichnet und begrenzt wurde. Weil es gar keine Unterscheidung zwischen „Ausnahme“ und „Norm“ gab, war gar nicht sichergestellt, dass die Ausnahme eine Ausnahme war. Und tatsächlich dauerte sie immer länger und es fanden sich immer neue Infektions-Gründe, sie zu verlängern. In der Corona-Krise machten die Bürger also die Erfahrung, wie wenig die fundamentalen Normen ihres Landes zählten und wie leicht es war, sie außer Kraft zu setzen. Es musste nur eine Dringlichkeit ins Feld geführt werden, und schon zählte die Gesamtheit der Lebensgrundlagen des Landes nicht mehr. Und damit wurde auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit von politischen Eingriffen außer Kraft gesetzt. Denn man versuchte gar nicht ernsthaft, die Größe „Lebensgrundlagen des Landes“ zu bestimmen. Das, was eigentlich das wahre Gegengewicht zum Lockdown hätte sein können und müssen, lag gar nicht in der Waagschale. Deshalb ist es eine sehr vernünftige Reaktion der Bürger, dass sie der Partei, die lange Zeit die Kontinuität der Bundesrepublik vertrat und dazu jetzt nicht mehr fähig scheint, das Vertrauen entziehen.

Verkürzungen des Grundgesetzes

Nun liegt die Corona-Politik zur Prüfung beim Bundesverfassungsgericht (BVG). Endlich, möchte man sagen, denn es ist schon erstaunlich, dass mehr als ein Jahr ins Land gehen musste, bevor dies Gericht eingeschaltet wurde. Aber besser spät als nie. In der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik ist dies Gericht die Instanz, welche die Entscheidungen von Exekutive und Legislative am Maßstab des Grundgesetzes zu prüfen hat. Es müsste also mit besonders kritischem Auge hinsehen, wenn im Namen einer Dringlichkeit – de facto – ein Ausnahmezustand herbeigeführt wird. Das setzt allerdings voraus, dass im Lande ein klares und unverkürztes Verständnis unserer freiheitlich-demokratische Rechtsordnung vorhanden ist. Dass es also im Bewusstsein des Bundesverfassungsgerichts und im öffentlichen Bewusstsein der Bundesrepublik ein klares und unverkürztes Gesamtbild des deutschen Grundgesetzes gibt. Und genau hier liegt der wunde Punkt, der zu einer großen Wunde unseres Landes zu werden droht.
Denn im Selbstbewusstsein unserer Republik und auch in den Urteilen höchster Gerichte kann man Verkürzungen des Grundgesetzes feststellen. Sie bestehen, grob gesagt, darin, dass das Grundgesetz nicht als unteilbare Gesamtheit gesehen wird, sondern als eine Sammlung einzelner „Grundrechte“ – und diese wiederum als „Menschenrechte“. Das bedeutet, dass es nur noch kleine, subjektive Rechtsträger gibt. Ihre Freiheiten scheinen keine objektive Welt zu brauchen – keine Sachanlagen, keine Wissensbestände, keine Betriebe, keine flächendeckenden Infrastrukturen und kulturellen Einrichtungen, auch keine längeren, Generationen übergreifenden Entwicklungsprozesse. Und entsprechend auch keine stabilen, individuellen und gemeinschaftlichen Eigentumsrechte. Mit anderen Worten: Es findet eine Dekonstruktion unseres Grundgesetzes statt, eine Fragmentierung in kleinste, realitätsuntüchtige Elementarteilchen. So wird es zu einem „Grundgesetz ohne Land“.

„Lebensschutz“ als höchstes Rechtsgut?

Der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio hat vor gut einem Jahr in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („An den Grenzen der Verfassung“, 6.4.2020) geschrieben, dass die Corona-Krise nicht nur medizinische Versorgungssysteme an Grenzen führt, sondern auch das Verfassungsrecht. Er bezieht sich dabei auf Situationen, in denen die Knappheit der intensivmedizinischen Mittel dazu führt, das Entscheidungen getroffen werden müssen, wer diese Mittel bekommt und wer nicht. Er schreibt, dass „…unsere politische und rechtliche Ordnung darauf programmiert ist, das Entscheidungsdilemma der Selektion, das meint `Triagieren´, so weit zu verhindern, wie es irgend geht. Man kann sogar die ganze Identität, das Besondere unserer Republik so verstehen, dass wir prospektiv und vorsorgend alles tun, die Zwänge der Not und des blanken Elends, die banale Logik der Katastrophen und der Kriege gar nicht erst entstehen zu lassen, um die freiheitliche Wertordnung nicht zu gefährden.“ Das sind Sätze von großer Tragweite. Hier wird die Aufgabe, bestimmte Notlagen „gar nicht erst entstehen zu lassen“, gewissermaßen zum Verfassungskern der Bundesrepublik erklärt. Und damit wird plötzlich die Integrität des Grundgesetzes zur Disposition gestellt. Wenn man sich das in Ruhe vor Augen führt, ist es eine verheerende Aussage – und es erstaunt, mit welcher Beiläufigkeit sie formuliert wird. Die Leichtigkeit, mit der an so einer Stelle eine Dekonstruktion des Grundgesetzes erfolgen kann, beunruhigt.

Der Lockdown ist ein Enteignungsprogramm

In einem modernen Land sind alle Aktivitäten mit einem hohen Aufwand an Sachmitteln und Sachanlagen verbunden. Sie sind hochkapitalisiert. Ebenso ist der Staat ein Anlagen- und Infrastrukturstaat, und entsprechend „anstaltsmäßig“ (Max Weber) organisiert. Auch die gesellschaftliche Kommunikation und Bildung erfolgt vor dem Hintergrund großer Wissens- und Kulturbestände. Wenn in Wirtschaft, Staat oder Kultur eine längere Stilllegung erfolgt, oder wenn gar ein ständiger Stilllegungs-Vorbehalt (wie in Gestalt der „Bundes-Notbremse“) installiert wird, sind die Verluste so groß, dass sie nicht mehr aufgeholt werden können. Ein dauernder Substanzverlust tritt ein. Die Schulden werden so hoch, dass es kein realistisches Szenario mehr gibt, um da wieder herauszukommen. So erscheint jetzt am Horizont der Corona-Krise das Gespenst eines Zivilisationsbruchs.
Aber dieser Bruch kann gar nicht adäquat wahrgenommen werden, wenn man nur auf „den Menschen“ guckt und ihn sich eigentumslos – quasi „nackt“ – vorstellt. Dann wird der normative Horizont völlig verkürzt, und der Lebensschutz kann tatsächlich zum höchsten Rechtsgut werden. Schon in der öffentlichen Wahrnehmung der Krise macht es einen großen Unterschied, ob man Passanten befragt, die oft nur etwas sagen, was nach „Freizeit“ klingt. Wenn man hingegen die Hoteliers oder Köche in ihren brachliegenden Betrieben oder Arbeitsstätten befragt, wird ein ganz anderer Ernst der Lage deutlich. Ebenso, wenn man Ladenbesitzer sieht, die auf leere Bürgersteige vor ihrem Geschäft blicken; oder wenn man Busfahrern zuhört, die einem erklären, dass sie bei den Abstandsgeboten allenfalls 20% der sonst üblichen Fahrgastzahlen unterbringen können. Oder wenn Lehrer vor leeren Schulbänken und Theaterleute vor leeren Rängen vom Lockdown sprechen. Dann wird das wahre Ausmaß der pauschalen Stilllegungen und Schließungen deutlich. Schaut man hingegen nur mit dem Maßstab der Menschenrechte hin, kann der Enteignungscharakter des Lockdowns gar nicht sichtbar werden. Seine verheerende Wirkung im Land wird völlig unterschätzt.

Eine Verfassung ist nur als Gesamtkonstruktion wirksam

Die tiefere Gefahr, die jeder größeren Krise innewohnt, besteht darin, dass der Blick nur noch auf das Vordringliche gelenkt wird – dass also der Blick verengt und verkürzt wird. Und dass dann alle Mittel auf diese Aufgabe geworfen werden, und alles andere bereitwillig dem Vordringlichen geopfert wird. So kann dann eine mittelschwere Krise ein ganzes Land mit sich reißen. Die Bedeutung einer Verfassung liegt darin, dass sie dieser Gefahr des Mitgerissen-Werdens entgegenwirkt. Sie verkörpert die Kontinuität im Wandel. Gewiss muss sie das Land offen halten für den Wandel, aber sie macht das nie bedingungslos. Die Kontinuität der Bedingungen ist ihr entscheidendes Wesensmerkmal. Dies Merkmal unterscheidet sie von einem politischen Programm. Unser Grundgesetz ist also kein „ehrgeiziges Programm“. Es hat nicht die Leichtigkeit, um in der dünnen Luft „hoher Ziele“ herumzufliegen. So kann es auch kein „Fahrplan“ zu diesen Zielen sein. Es ist darauf angelegt, die Bedingungen einer dauerhaften Freiheit zu sichern. Diese Aufgabe löst eine Verfassung nicht durch einzelne Artikel, sondern durch ihre Gesamtkonstruktion. Als bloße Sammlung einzelner Rechte wäre sie dem Mitgerissen-Werden hilflos ausgesetzt. Eine Verfassung ist unteilbar und diese Integrität muss ständig gewahrt werden. In diesem Sinn braucht man einen konstruktiven Umgang mit der Verfassung, Jede Dekonstruktion zerstört ihren Wesenskern und ihre normative Kraft.

Eigentumsrechte und Eigentumssphären

Damit eine Verfassung Bedingungen setzen kann, ist das Eigentumsprinzip hier eine ganz wesentliches Bauprinzip. Es betrifft keineswegs nur das individuelle Privateigentum, sondern auch das gemeinschaftliche Eigentum an öffentlichen Infrastrukturen (Verkehr, Energie…) und Einrichtungen (Sozialversicherungen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Kultureinrichtungen, Sportstätten…). Eine Verfassung schirmt auch unterschiedliche Eigentumssphären voneinander ab – zum Beispiel die Sphären der Wissenschaft, der Kunst, der Religion, der Medien. Sie sichert die Autonomie dieser Sphären, aber verlangt im Gegenzug auch deren Treue zur Gesamtheit der Verfassung. In Konstruktion des Staates unterscheidet sie Gesetzgebung, Rechtsprechung, Exekutive ebenso wie Bundesebene, Länderebene und kommunale Ebene mit je spezifischen Zuständigkeiten. Darin erkennt sie die Tatsache an, dass die äußere Realität zu komplex ist, um nur zentral oder nur dezentral erschlossen zu werden. Aber auch einen gemeinschaftlichen Realitätszwang enthält die Verfassung: das Haushaltsrecht des Parlaments, das alle hochfliegenden Ziele unter den Vorbehalt der Finanzierbarkeit stellt. Dies Recht heißt nicht von ungefähr das „Königsrecht“ der parlamentarischen Demokratie.
Diese sehr kurze Übersicht zeigt, wie wichtig es ist, die Rechtsordnung der Verfassung von Einzelrechts-Katalogen – wie zum Beispiel einer Charta von Menschenrechten – zu unterscheiden. Jede größere Krise ist hier eine Bewährungsprobe: Gelingt es, die Integrität und Kontinuität der Verfassung gegen den Verkürzungsdruck durch Krisennöte zu behaupten?

Die Krise als Prüfstein

Jetzt, in der Corona-Krise, stehen wir mitten in diesem Verkürzungsdruck. Denn unüberhörbar wird jetzt das Leben der Menschen als „höchstes Gut“ beschworen, dass keine Abwägung mit anderen Rechtsgütern zulässt. Gegen diejenigen, die abwägen wollen und Rettungsmaßnahmen begrenzen wollen, wird die Anklage der Unmenschlichkeit erhoben. Die Bundeskanzlerin hat das gerade erst wieder getan, indem sie in Vorbereitung der „Bundesnotbremse“ im Bundestag folgenden Satz sprach: „Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen – wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?“ Natürlich gibt es niemand, der diese Rufe überhören will. Es geht darum, ihnen nur begrenzt Folge zu leisten – im Namen der Bedingungen, die das Grundgesetz als normativen Gesamtrahmen für Deutschland festlegt. Es wäre also die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, in einem Urteil der gefährlichen Macht des Vordringlichen Grenzen zu ziehen und die Vollständigkeit der Abwägung sicherzustellen.

Die Bezugnahme auf das Grundgesetz erneuern

Im Frühjahr 2020, als der Verfassungsrichter di Fabio seine oben zitierten Aussagen machte, stand die deutsche Öffentlichkeit unter dem Eindruck eines noch weitgehend unbekannten Virus. Man sah die Bergamo-Bilder mit Lastwagen voller Särge. Inzwischen haben sich die Gewichte verschoben. Die Menschen haben die Erfahrung gemacht, dass manche Gefahren krass überzeichnet wurden. Manche Horror-Prophezeiungen erwiesen sich als falsch. Gleichzeitig wurden die Opfer der pauschalen Lockdown-Maßnahmen sichtbarer. In dieser Lage entstand bei vielen Menschen der Eindruck, dass es keine verlässlichen Rechtspositionen gibt, mit denen ein Ende des Lockdowns erzwungen werden kann. Sie fühlen sich hilflos einer immer weiterlaufenden Maschine ausgesetzt.
Darum geht die Auseinandersetzung in diesem Jahr 2021: Wird aus der Corona-Krise eine prinzipielle Anfälligkeit der Gesellschaft? Wird aus einer einzelnen Schutzaufgabe ein generelles Angstthema, das alles andere überschattet? Wird der normative Horizont dieses Landes auf Dauer verdunkelt? Wird der Gesundheitsschutz zum neuen Meister in Deutschland? Oder gelingt es diesem Land, wieder in die Kontinuität seiner Verfassungsordnung zurückzufinden? Gelingt es, die ganze Spannweite der Aktivitäten, die ein modernes Land auszeichnet, wieder aufzumachen? Diese Aufgabe ist durch einzelne „Lockerungen“ in diesem Sommer nicht erledigt. Diese schaffen noch keine normative Spannweite und Sicherheit.
Legt man diesen Maßstab an, befindet sich das Bundesverfassungsgericht durchaus in einer dramatischen Situation. Das BVG kann viel verlieren, wenn es sich nur im Rahmen von einzelnen Zielvorgaben bewegt. Es kann viel gewinnen, wenn es begreift, dass jetzt das Grundgesetz als Ganzes wieder rehabilitiert werden muss. So stehen sich hier Dekonstruktion und Konstriktion gegenüber. Und das gilt auch für die anstehenden Wahlen, die über die Zusammensetzung des Parlaments für die nächste Legislaturperiode entscheiden. Die Autorität der Legislative kann schweren Schaden nehmen, wenn im anstehenden Wahlkampf nicht auf den Zweifel eingegangen wird, der sich in Deutschland festgesetzt hat. Für viele Bürger sind die normativen Grundlagen dieses Landes unsicher geworden. Deshalb wird es in der nächsten Legislaturperiode nicht um besonders hochgesteckte Ziele gehen (auch nicht um Spekulationen über eine drohende Diktatur), sondern um einen verlässlichen Schutz der Gesamtaktivität dieses Landes, der ohne eine erneuerte Bezugnahme auf das Grundgesetz nicht zu haben ist. Auch hier geht es um Konstruktion statt Dekonstruktion. Wird die politische Auseinandersetzung das Format haben, diesen Einsatz zu erkennen und ihm gerecht zu werden?

(erschienen am 13.Mai 2021 in meiner Kolumne bei „Tichys Einblick online“)

Karlsruhe installiert eine präventive Notstandsverfassung

Das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ersetzt die freiheitlich- demokratische Grundordnung durch eine Rettungsordnung. Es führt eine präventive Pflicht zur Zwangsbewirtschaftung des Landes ein, die bis zur Erreichung der „Klima-Neutralität“ gelten soll.

Karlsruhe installiert eine präventive Notstandsverfassung

26.Mai 2021

Es vollzieht sich in diesem Jahr 2021 ein fundamentaler Wandel in Deutschland. Es ist nicht nur ein faktischer Wandel im wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, sondern auch ein normativer Wandel. Eckpfeiler unserer rechtsstaatlichen Ordnung werden verschoben. Die Rechte, auf die sich Bürger, Unternehmen, staatliche Instanzen und zivilgesellschaftliche Vereinigungen bisher bei ihrem Handeln berufen konnten, haben ihre Verlässlichkeit verloren. Sie definieren nicht mehr Freiräume, sondern werden auf einen ganz anderen, engeren Zweck zugeschnitten, der offiziell mit „Schutz“ bezeichnet wird. Aus Freiräumen werden Schutzräume. Aus der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird – vor dem dunklen Hintergrund eines behaupteten „Weltnotstandes – eine Rettungsordnung, die sich anschickt, den weiteren Gang dieses Jahrhunderts zu bestimmen. Doch diese große Transformation unserer normativen Ordnung wird nicht in einem einzigen großen und dadurch erkennbaren Akt vollzogen, sondern geschieht scheibchenweise in einzelnen Schutzgesetzen (Infektionsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz, …), die dann durch höchstrichterliche Urteile zu neuen Pfeilern unserer Verfassungsordnung deklariert werden. Auch wird so getan, als wäre das Grundgesetz der Bundesrepublik eigentlich schon immer vom Schutzprinzip geleitet worden. Und am Ende erkennen wir unser Land nicht wieder, weil es wesentliche Teile seiner Wirtschaft, seines Staatswesens und seiner Kultur verloren hat, und weil es auch seinen Rechtsanspruch auf ein aktives Dasein in öffentlicher und privater Freiheit weitgehend eingebüßt hat. Deutschland ist dann nur noch ein Land der Notwendigkeiten. Statt ein aktives Land zu sein, ist es nur noch ein reaktives Land. Die Offenheit seiner Zukunft ist verloren, und das tägliche Dasein ist nur noch von Schutzsuche und Rettungspflichten bestimmt.
Das war Erfahrung der Bürger mit dem Lockdown in der Corona-Krise. Sie mussten feststellen, wie schnell eine Teilaufgabe (der Infektionsschutz) das ganze Land in Beschlag nehmen kann. Und jetzt ist etwas noch viel Weitergehendes geschehen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil das Klimaschutz-Gesetz der Großen Koalition nicht nur für rechtens erklärt, sondern hier eine umfassende Gesetzgebungs-Priorität angeordnet. Bundesregierung und Bundestag sind von nun an verpflichtet, den Weg Deutschlands auf ein vorrangiges Ziel hin festzulegen: auf die Erreichung der sogenannten „Klima-Neutralität“ bis 2050. Die Zahlen und Fristen für dies neue Deutschland hat das Karlsruher Urteil in den Rang von Verfassungsgeboten erhoben.

Ein bestimmtes Klima als Verfassungsziel

Eine entscheidende Passage des BVerfG-Urteils lautet: „Ein unbegrenztes Fortschreiten von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Dem steht neben den grundrechtlichen Schutzpflichten vor allem das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG entgegen, welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert hat, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.“
Hier wird ein bestimmtes, in Grad Celsius festgelegtes Ziel der Erdtemperatur, das bisher nur im Klimaschutzgesetz der Bundesregierung fixiert ist, in den Rang eines Verfassungsziels erhoben. Das Urteil des BVerfG definiert also nicht Rechte und damit Spielräume des Entscheidens und Handelns, sondern einen bestimmten Endzustand des Landes (als Teil der Erde). Es gibt Deutschland also ein faktisches Ziel vor. Dabei ist von anderen Realitäten und Rechten, die diesem Ziel entgegenstehen und die eine Abwägung und eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfordern, nicht die Rede. Es fehlt jedweder Hinweis auf die faktischen und normativen Grenzen des Klimaziels. Es gilt absolut. Das hat handfeste Konsequenzen für das ganze Land.

Ein anderes Deutschland

In der praktischen Anwendung ist das Ziel der Klima-Neutralität zunächst ein Negativ-Programm. Es läuft auf die Stilllegung bestimmter „klimaschädlicher“ Technologien (wegen ihrer CO2-Emissionen) hinaus. Und da dies Ziel unbedingte Priorität hat, spielt die Frage nach dem historischen Stand der Technik im fraglichen Zeitraum keine entscheidende Rolle. Das Stilllegungs-Gebot soll auch dann rechtens sein, wenn dafür wesentliche Bestände des Landes stillgelegt werden müssen, ohne dass gleichwertiger Ersatz in Reichweite ist. Die CO2-Reduzierung ist nach höchstrichterlichem Urteil offenbar so zwingend und dringend, dass Deutschland gegebenenfalls substanzielle Verluste bei der Produktivität seiner Betriebe und bei der Tragfähigkeit seiner Infrastrukturen hinnehmen muss. Diese Verluste werden auch nach Erreichung des Klima-Ziels weiterbestehen, solange es keine epochalen Technologieschübe gibt.
Und es gibt noch eine Konsequenz, die von den meisten Kommentatoren bisher übersehen wird: Unter diesen Voraussetzungen ist es ausgeschlossen, dass Deutschland seine rapide gewachsene Staatsschuld wieder reduziert. Die gesamte Staatstätigkeit und alle politischen Entscheidungen werden auch nach der Herstellung der „Klima-Neutralität“ im Schatten einer wachsenden Schuldenlast stehen. Damit ist das „Königsrecht“ der parlamentarischen Demokratie – die souveräne Entscheidung über den Staatshaushalt – zur Farce geworden. Klima-Neutralität bedeutet: Es regiert die Geldbeschaffung per Druckmaschine.

Wie Karlsruhe das Grundgesetz verändert

Die oben zitierte Passage aus dem BVerfG-Urteil ist es wert, genau gelesen zu werden. Dort steht, dass ein „unbegrenztes“ Fortschreiten der Erderwärmung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Aber bei der Prüfaufgabe der Verfassungsrichter steht ein solches unbegrenztes Fortschreiten der Erderwärmung gar nicht im Raum – eine gewisse Erderwärmung ist ja zu beobachten, doch wer hätte je bewiesen, dass die Erderwärmung „unbegrenzt“ ist. Auch die Karlsruher Richter liefern diesen Nachweis nicht. Ihre Formulierung ist Rhetorik, eine rhetorische Übertreibung. Eigentlich wäre es ihre Aufgabe zu prüfen, inwieweit das unbegrenzte Verfolgen eines bestimmten Temperaturziels mit unserer Verfassung vereinbar ist. Denn dies Verfolgen wird ja im Klimaschutzgesetz festgelegt, und das bedeutet eine Einschränkung von Aktivitäten und damit von Freiheitsrechten. Es wäre also eine Abwägung zwischen Schutzaufgabe und Freiheitsaufgabe vorzunehmen. Doch dieser Grundkonflikt wird in der oben zitierten Passage durch eine Wortverschiebung verdeckt. Es ist von den „grundrechtlichen Schutzpflichten“ und dem „Klimaschutzgebot des Art. 20a GG“ die Rede. Es wird so getan, als würden beide gleichermaßen in Richtung Klimaschutz weisen. Auf einmal werden hier also die Grundrechte unter „Schutzpflichten“ aufgeführt. Aber das sind die Grundrechte eben nicht, sondern sie sind Rechte für die Handlungsfreiheit von Bürgern, die aktiv in der Welt wirken und sie verändern. Sie sind etwas wesentlich anderes als Schutzrechte (für das Klima, für die Gesundheit). Deshalb gibt es oft Zielkonflikte und Abwägungsbedarf zwischen Schutz und Freiheit. Gerade erst ist beim Corona-Lockdown drastisch deutlich geworden, wie Schutzpflichten etwas einschränken und außer Kraft setzen, was Freiheitsrechte offenhalten. Auch in der Corona-Krise hat man versucht, diesen Gegensatz wegzureden und den Lockdown als „Freiheitsschutz“ zu verkaufen. Von Verfassungsrichtern müsste man eigentlich erwarten können, dass sie solche dialektischen Tricks nicht anwenden, sondern den Unterschied zwischen Freiheit und Schutz präzise darstellen und den Konflikt zwischen beiden offen erörtern. Dies geschieht nicht, und in der zitierten Passage gibt es noch mehr verbale Tricksereien. Da ist vom „Klimaschutzgebot des Art.20a GG“ die Rede, obwohl in diesem Grundgesetzartikel das Wort „Klima“ gar nicht vorkommt. Dort geht es generell um Umwelt- und Tierschutz. Es ist verheerend, wenn dies generelle Anliegen auf die Klimafrage geschrumpft wird. Mehr noch: In der oben zitierten Urteilspassage ist es eine bestimmte Temperaturhöhe, die für „verfassungsrechtlich maßgeblich“ erklärt wird.

Wie das Eigentumsrecht dem Klimaschutz unterworfen wird

Im Klimaurteil ist durchaus oft von Freiheit die Rede, und auch das Eigentumsrecht taucht auf. Aber lesen wir genau: „Auch das Grundrecht auf Eigentum in Art.14 Abs.1 GG umfasst eine staatliche Schutzpflicht. Da infolge des Klimawandels auch in Deutschland Eigentum, insbesondere landwirtschaftlich genutzte Flächen und Immobilien, auf unterschiedliche Weise Schaden nehmen können, schließt Art.14 eine Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels ein.“
Hier wird aus dem Grundrecht auf Eigentum im Handumdrehen ein Eingriffsrecht des Staates gezimmert – als „Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels“. Die Richter tun so, als hätten sie damit der Erörterung des Eigentumsrechtes in dieser Angelegenheit Genüge getan. Seht her, scheinen sie uns sagen zu wollen, wir schützen doch Eure Betriebe, Verkehrssysteme, Wohnhäuser – wenn wir ihre produktive Nutzung auch weitgehend einschränken oder verteuern. Denn darauf läuft die Schutzpflicht des Staates ja praktisch hinaus: Im Namen der CO2-Neutralität wird die bisherige Energiegrundlage aller Tätigkeiten des Landes angegriffen. Das gesamte Betriebs- und Anlagevermögen wird getroffen, entweder als Minderung seiner Produktivität und Wertschöpfung, oder als völlige Stilllegung. Es findet also eine wesentliche Einschränkung des Grundrechts auf Eigentum statt. Schutz des Eigentums? Das Eigentum wird sozusagen vor sich selbst geschützt – es wird in Schutzhaft genommen. Man muss dabei bedenken, dass es hier nicht nur um Privatunternehmen geht, sondern auch um das gemeinschaftliche Eigentum der Bürger an den staatlichen Infrastrukturen auf Bundes-, Landes- und Kommunal-Ebene. Und das Eigentum von Familien und zivilgesellschaftlichen Vereinen. Es geht um die gesamte Sachgrundlage für eine aktive Freiheit. Sie wird unter dem neuen Oberziel „CO2-Neutralität“ zur Disposition gestellt.

Das abenteuerliche Kalkül der Richter

Im Klimaschutz-Urteil des BVerfG sind Freiheitsrechte im originären Sinn gar nicht präsent. Es befasst sich nur mit einer Nebenfrage: mit der zeitlichen Verteilung von Klimaschutzmaßnahmen, die unter dem pompösen Titel „intertemporale Freiheitssicherung“ präsentiert wird. Praktisch läuft diese Sicherung darauf hinaus, dass jetzt zeitlich möglichst schnell die Einschnitte zur CO2-Senkung erfolgen müssen und nicht zeitlich verzögert werden dürfen. Das gilt unbedingt und als Verfassungsgebot. Und wieder lohnt sich ein Blick in den Urteilstext:
„Klimaschutzmaßnahmen, die gegenwärtig unterbleiben, um Freiheit aktuell zu verschonen, müssen in Zukunft unter möglicherweise noch ungünstigeren Bedingungen ergriffen werden und würden dann identische Freiheitsbedürfnisse und -rechte weit drastischer beschneiden.“
„Die Freiheitsbeschränkungen fallen darum milder aus, je mehr Zeit für eine solche Umstellung auf CO2-freie Alternativen bleibt, je früher diese initiiert wird und je weiter das allgemeine CO2-Emissionsniveau bereits gesenkt ist. Muss sich eine von CO2-intensiver Lebensweise geprägte Gesellschaft hingegen in kürzester Zeit auf klimaneutrales Verhalten umstellen, dürften die Freiheitsbeschränkungen enorm sein.“

Die Richter geben also zu, dass es um Freiheitsbeschränkungen geht, und dass diese unter Umständen auch „enorm“ ausfallen können. Und es wird unterschieden zwischen „CO2-freien Alternativen“, deren Entwicklung irgendwie „mehr Zeit“ braucht, und Maßnahmen zur CO2-Senkung, die offenbar schneller gelingen. Eingriffe zum Senken der CO2-Emission sollen also stattfinden, bevor die CO2-freien Alternativen da sind. Das ist ein merkwürdiges Kalkül, und erst nach mehrmaligem Lesen realisiert man, wie spekulativ, abenteuerlich und verheerend die „intertemporale Freiheitssicherung“ ist, die mit diesem Urteil in die Welt gesetzt wird. Denn hier wird sehenden Auges eine technische, wirtschaftliche und finanzielle Lücke angesteuert.
Eigentlich wäre es logisch, erst dann eine funktionierende Energieversorgung zurückzufahren oder ganz stillzulegen, wenn man einen gleichwertigen Ersatz hat. Wenn der Ersatz sich aber erst noch „entwickeln“ muss, sind die Freiheitsbeschränken tatsächlich „enorm“ – und sie sind es durch das bedingungslose, blinde Vorziehen der CO2-Schutzmaßnahmen. Die Verteuerungen, Versorgungsengpässe, Strom-Blackouts und Verkehrskrisen sind ja schon in Sichtweite. Wenn das Programm zur Abschaltung von Kernkraftwerken, Kohlkraftwerken und das Aus für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren noch stärker mit einem „möglichst früh“ versehen wird, steht die Gefahr einer Jahrhundertlücke in der Energiegrundlage Deutschlands wirklich im Raum. Dies tatsächliche „intertemporale“ Problem schreit geradezu nach einer Antwort. Doch die Richter scheinen in dieser Richtung überhaupt keine Prüfung des Klimaschutz-Gesetzes vorgenommen zu haben.

Und die „Klimakrise“ wird immer schillernder…

Nun könnte man einwenden, dass der Klimawandel in ein ultimatives Krisenstadium eingetreten sei, sodass man halt einfach auf den roten Knopf drücken müsse. Auf Alternativen könne man da nicht warten. Doch die Verfassungsrichter trauen sich offenbar nicht, ihrem Urteil ein solches ultimatives Szenario zugrunde zu legen. Denn das würde sie unter einen Beweis-Zwang stellen, den sie schwerlich erfüllen können. Sie machen es wie viele Stimmen in dieser Zeit: Sie lassen die „Klimakrise“ lieber vieldeutig schillern. Im Urteils-Text finden sich Formulierungen, die beträchtliche klimatische Ungewissheiten verraten. Doch im gleichen Atemzug wird am Vorziehen der CO2-Schutzmaßnahmen festgehalten. Die folgenden Passagen verdeutlichen das:
„Die Möglichkeiten, von grundrechtlich geschützter Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand im Wesentlichen unumkehrbar zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassung wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“ Hier taucht auf einmal ein „nach derzeitigem Stand“ auf. Das relativiert alle Aussagen. Dann wird – im gleichen Satz – von einem „ad infinitum“ fortschreitender Klimawandel gesprochen. Aber ist damit die 2 Grad Celsius Marke zum definitiven Kipppunkt des Weltklimas erklärt? Auf eine solche Aussage möchten sich die Richter wohl doch nicht festlegen. Es folgt die Aussage, dass der Gesetzgeber diesen Klimawandel „nicht tatenlos hinnehmen“ darf. Aber welche politische Kraft in Deutschland vertritt eigentlich „tatenloses Hinnehmen“? Für begrenzte und konstruktive Antworten, die das Land robust gegen Klimafolgen machen, ist eigentlich jeder. Aber nicht für einen energiepolitischen Lockdown mit einem vorzeitigen Technologie-Ausstieg. Was die Textpassage zu begründen vorgibt, begründet sie nicht.

Die CO2-Erpressung

Eine zweite Passage spricht von der „vielfältigen Unsicherheit“ über künftig verfügbare Spielräume, um dann aber eine präventive Begrenzung als Verfassungsgebot anzumahnen: „Lässt sich angesichts der vielfältigen Ungewissheit, wie groß das CO2-Budget künftig tatsächlich sein wird, nicht mit Sicherheit feststellen oder ausschließen, dass es zu solchen aus heutiger Sicht unzumutbaren Freiheitseinbußen kommen muss, können heute aber doch Maßnahmen geboten sein, die ein solches Risiko wenigstens begrenzen“.
Dies präventive Begrenzen soll praktisch in allen Lebensbereichen stattfinden: „Praktisch verlangt die Schonung künftiger Freiheit hier den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. In allen Lebensbereichen – etwa Produktion, Dienstleistung, Infrastruktur, Verwaltung, Kultur und Konsum, letztlich bezüglich aller heute noch CO2-relevanten Vorgänge – müssen Entwicklungen einsetzen, die ermöglichen, dass von grundrechtlicher Freiheit auch später noch, dann auf der Grundlage CO2-freier Verhaltensalternativen, gehaltvoll Gebrauch gemacht werden kann.“
Das ist ebenso vage wie breit. Doch auf dieser Basis wird nun eine „Unerlässlichkeit“ verkündet: „Verfassungsrechtlich unerlässlich ist aber zum einen, dass weitere Reduktionsmaßgaben rechtzeitig über das Jahr 2030 hinaus und zugleich hinreichend weit in die Zukunft hinein festgelegt werden. Nur so kann ein Planungshorizont entstehen, vor dem Anreiz und Druck erwachsen, die erforderlichen, teils langwierigen Entwicklungen in großer Breite in Gang zu setzen.“
Ein Planungshorizont, vor dem „Anreiz und Druck“ erwachsen, um die „erforderlichen, teil langwierige Entwicklungen“ in Gang zu setzen. Das ist im Ergebnis völlig schwammig, aber in einer Hinsicht völlig rigide: Die Richter verlangen, dass schon jetzt „Reduktionsmaßgaben“ für die CO2-Emissionen über das Jahr 2030 hinaus festgelegt werden – als könnten diese Maßgaben unabhängig von wirtschaftlichen, technischen und klimatischen Entwicklungen konstant bleiben. Diese absurde Festlegung ist das Kernstück des BVerfG-Urteils. Die CO2-Reduktion soll im Voraus als eine große Klimaschutz-Schraube über dem Land festgezogen werden. Und da steht das Wort „Druck“. Man will also eine große Veränderung antreiben, indem man, durch eine möglichst schnelle CO2-Reduktion, die Gesellschaft in eine Zwangslage versetzt. Für die nächsten Jahrzehnte. In allen Lebensbereichen.

(Das BVerfG-Urteil zum Klimaschutzgesetz haben acht Richter unter dem Vorsitz von Stephan Harbarth am 24. März 2021 einstimmig beschlossen. Es umfasst 110 Seiten. Die zitierten Passagen sind aus dem Wissenschaftsteil der FAZ vom 5. Mai 2021 entnommen)

(Erschienen in meiner Kolumne bei „Tichys Einblick online“ am 28.Mai 2021)

Verfassungsumsturz in Europa

Mit dem „Vertragsverletzungsverfahren“ gegen Deutschland will die EU- Kommission die EU zum neuen Souverän in Europa erheben. Das wäre das Ende der EU als Vertragsgemeinschaft souveräner Staaten.

Verfassungsumsturz in Europa

21. Juni 2021

Die EU-Kommission hat ein „Vertragsverletzungsverfahren“ gegen Deutschland eingeleitet. Aber es geht gar nicht um einen Verstoß gegen einen bestimmten Artikel des EU-Vertrages von Lissabon, sondern um einen allgemeinen Machtanspruch: Die EU-Kommission will feststellen lassen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die oberste Instanz in allen Rechtsfragen in Europa ist. Demnach wären die Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten den EU-Verträgen unterstellt. Sie wären damit als Verfassungen praktisch außer Kraft gesetzt. Eigentlich sind aber die Mitgliedsstaaten die konstituierenden Vertragsparteien der EU. Damit sind auch die Verfassungen dieser Mitgliedsstaaten die tragenden Säulen des europäischen Rechts. Doch nun sollen die EU-Verträge auf einmal selber eine Verfassung sein. Damit würde die Souveränität der Mitgliedsstaaten durch eine Souveränität der EU-Organe ersetzt. Diese würden fortan aus eigener Kompetenz die weitere Entwicklung bestimmen. Die Nationalstaaten würden zu bloßen regionalen Untereinheiten eines neuen Staatswesens namens „Europäische Union“ werden. Das wäre ein Verfassungsumsturz in Europa. Es wäre wirklich ein Umsturz, denn das Ganze würde nicht etwa als demokratischer Gründungsakt durch eine repräsentative, verfassungsgebende Versammlung vollzogen, sondern durch die Hintertür von Strafverfahren und Gerichtsurteilen gegen einzelne EU-Mitgliedsstaaten. Es würde also versucht, durch einzelne Rechtsakte außerhalb des gültigen Rechtsrahmens vollendete Tatsachen zu schaffen. Mit dieser Macht des Faktischen soll hinter dem Rücken der Bürger eine Verfassungswende in Europa durchgesetzt werden.

EU-Organe handeln „ultra vires“

Man muss sich noch einmal den Sachverhalt vor Augen führen, um den der Rechtsstreit zwischen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland geht. Es ist ein grundlegender Sachverhalt: Die europäischen Verträge schließen die Finanzierung von Mitgliedsstaaten durch gemeinschaftliche Organe der EU ausdrücklich aus. Die Staatsanleihen-Ankaufsprogramme der Europäischen Zentralbank (EZB) stellen eine solche Staatsfinanzierung dar. Hätte man bei Abschluss des Vertrags von Lissabon (und zuvor von Maastricht) erklärt, dass damit solche Ankaufsprogramme in der EU legalisiert würden, wären diese Verträge nie unterschrieben worden. Doch im Zuge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wurde in den vergangenen Jahren das, was ausdrücklich ausgeschlossen war, durch einen Akt der Vertragsinterpretation für Recht erklärt – es wurde also keine Veränderung des geschriebenen Rechts (der Verträge) versucht, sondern das geschriebene Recht nachträglich umgedeutet. Dagegen hat das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 5.5.2020 auf der Position der Europäischen Verträge bestanden und festgestellt, dass die Anleihen-Kaufprogramme der EZB und deren Billigung durch den EuGH außerhalb des rechtlichen Rahmens, in dem sich die EU bewegt, erfolgt sind. Das BVerfG hat die Handlungen von EZB und EuGH in dieser Sache als sogenannte „Ultra-Vires-Akte“ bewertet – als Akte, die die Grenzen des bestehenden Rechts überschreiten. Das EuGH-Urteil wurde vom BVerfG als „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ und „objektiv willkürlich“ eingestuft.

Eine Wende der Staatsfinanzierung in Europa

Das Anleihekaufprogramm PEPP und erst recht der „Wiederaufbaufonds“ in Höhe von 750 Milliarden Euro bedeuten eine grundlegende Verschiebung der Staatsfinanzierung in Richtung EU-Organe. Der Finanzteil der FAZ (1.6.2021) charakterisiert den Fonds als „neue Referenz am Anleihemarkt“, und der Haushaltskommissar der EU, Johannes Hahn, spricht von einem „großartigen Tag für Europa“. Unter der Überschrift „EU-Stabilitätspakt, auf Nimmerwiedersehen?“ berichtet die FAZ am 4.6.2021 von Bestrebungen, die – gegenwärtig suspendierten – europäischen Schuldenregeln gar nicht wieder in Kraft zu setzen. Doch im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland spielt das gar keine Rolle. Die Stellungnahmen von Seiten der EU-Kommission versuchen gar nicht zu belegen, durch welche Passagen der EU-Verträge diese Wende der Staatsfinanzierung in Europa gedeckt ist. Sie argumentieren ganz pauschal mit einer Alleinzuständigkeit der EU-Organe. Der Sprecher der EU-Kommission, der am 9. Juni die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland verkündete, nannte das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 2020 einen „gefährlichen Präzedenzfall“, der zu einem „Europa à la carte“ führen könne. Doch „Europa à la carte“ ist kein Rechtsbegriff, sondern ist politischer Suggestiv-Sprech. Mit „à la carte“ wird die Tatsache überspielt, dass es hier um den besonderen Bilanzraum eines Staates geht und den damit verbundenen demokratischen Verantwortungszusammenhang, den eine Verfassung herstellt. Diese besondere Verbindlichkeit ist ja der Grund, warum Verfassungsstaaten in der Regel räumlich kleiner sind als Geltungsräume von zwischenstaatlichen Vertragsbündnissen. Die geringere gemeinsame Haftbarkeit ist gewissermaßen der Preis für die größere räumliche Ausdehnung.

Ein irreführender Gebrauch des Worts „europäisches Recht“

Es taucht heute vielfach das Wort „Europäisches Recht“ auf. Damit wird der Eindruck erweckt, es gäbe so etwas wie einen einheitlichen Gesamtkorpus von Recht, der identisch ist mit dem Regulationsrecht der EU-Organe und vom EuGH in Luxemburg letztinstanzlich ausgelegt würde. In Wirklichkeit ist das Regulationsrecht der EU-Organe nachgeordnetes Recht, weil es sich aus den EU-Verträgen ergibt, deren Träger die nationalen Verfassungsstaaten sind. Deren Verfassungsrecht nimmt einen Rang ein, von dem aus eventuelle Kompetenzüberschreitungen der EU-Organe festgestellt und geahndet werden können. Es gibt also keinen Automatismus, der dem EU-Recht einen pauschalen Vorrang gibt, bloß weil es für ein größeres geographisches Gebiet gilt. Auf diese platte Rechts-Raumlehre läuft aber die Drohung mit dem „Europa à la carte“ hinaus. Mit dieser Drohung soll jedwede „Ultra-Vires“-Prüfung durch das Verfassungsgericht eines EU-Mitgliedstaaten fortan ausgeschlossen sein.

Der Alleinvertretungsanspruch der EU

Von Anfang an hatte die EU-Seite auf das BVerfG-Urteil vom 5.5.2020 mit einem pauschalen Alleinvertretungsanspruch reagiert. Die Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte damals apodiktisch: „Das letzte Wort über EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst.“ Mit „Luxemburg“ war der EuGH gemeint. Der EuGH meldete sich auch selber zu Wort (ein ungewöhnlicher Fall von „Gerichtspolitik“ in eigener Sache): „Um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren, ist nur der zu diesem Zweck von den Mitgliedsstaaten geschaffene EuGH befugt, festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt.“
Die geforderte Deckungsgleichheit von Unionsrecht und Unionsgerichtsbarkeit hört sich zunächst vernünftig an. Aber wer setzt eigentlich die Grenzen des Unionsrechts? Denn die europäische Ebene ja nicht einzige Normen-Ebene. Schon im Rahmen des Nationalstaats beanspruchen Bundesländer und Kommunen im Namen des Subsidiaritätsprinzips das Recht auf eigene Normensetzung und -entwicklung. Und in der Entwicklung der Vertragsgemeinschaft EU waren bisher immer die Mitgliedsländer die Träger der Normenentwicklung. Nur was sie auf EU-Organe ausdrücklich übertrugen, war dann deren Kompetenz. Deshalb kann ein Europäischer Gerichtshof manches Urteil fällen, aber das Letzturteil über das Recht in Europa können die Europarichter nicht beanspruchen. Die Mitgliedsstaaten müssen sich vorbehalten, aus der Perspektive der Integrität ihrer Verfassung Übergriffe und Anmaßungen der EU-Organe zurückzuweisen. Genau in diesem Sinn hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Mai 2020 Recht gesprochen, wie die FAZ am 10.6.2021 noch einmal in Erinnerung ruft: „Es war das erste Mal, dass Karlsruhe eine Rechtsfigur zur Anwendung brachte, die es über Jahre hinweg entwickelt hatte: die `Ultra-Vires´-Kontrolle. Sie greift aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts, wenn eine europäische Institution, der EuGH eingeschlossen, die Ermächtigungen überschreitet, die ihr von den Mitgliedsstaaten übertragen wurde.“ Das BVerfG hat mit seinem Urteil nichts anderes getan, als das Prinzip der europäischen Rechtsetzung durch einzelne, explizite Rechtsübertragungen seitens der EU-Mitgliedsstaaten hochzuhalten.

Eine Spaltung der Rechtsstaatlichkeit in Europa?

In einer Vertragsgemeinschaft hängt die Entwicklung von Recht und Gesetz in den Händen der vertragsschließenden Parteien, hier also in den Händen der Staaten. Würde nun im Bereich der Judikative so getan, als gäbe es rechtlich einen Einheitsstaat, käme es zu einer Spaltung der Rechtsstaatlichkeit in Europa: Es gäbe einen EU-Einheitsstaat der Judikative mit Sitz in Luxemburg und eine aushandelnde EU-Vertragsgemeinschaft des Rats der Regierungschefs und Minister. Damit würde die Tür geöffnet zu einer neuen Führungsrolle der rechtsprechenden Gewalt (der Judikative) in europäischen Dingen – auf Kosten der Rolle der Gesetzgebung in gewählten Parlamenten der repräsentativen Demokratie (der Legislative). Wird ein EU-Einheitsstaat eine Richterautokratie sein, deren Macht durch keine Gewaltenteilung mehr eingehegt wäre? In einem Kommentar, der gleichfalls am 10.6.2021 in der FAZ (im Wirtschaftsteil) unter der Überschrift „Die Machtfrage“ erschien, heißt es: „Will die Kommission auf juristischem Wege einen europäischen Bundesstaat aus dem Hut zaubern? Es ist töricht, diese hochpolitische und eben nicht juristische Diskussion überhaupt auf diesem Wege vom Zaun zu brechen.“

Der Verfassungsanspruch der EU wurde 2005 zurückgewiesen

Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist ein Angriff auf die Rechtsposition aller nationalen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Es ist ja nicht so, dass es hier keine eindeutige Rechtslage gäbe. In der Verfassungsfrage bewegen wir uns nicht in einem Niemandsland, das rechtlich unbesetzt ist. Es gibt ja die europäischen Verträge, insbesondere den Vertrag von Lissabon. Dieser Vertrag ist geschlossen worden, nachdem ein Versuch, eine EU-Verfassung zu schaffen, ausdrücklich durch demokratische Voten zurückgewiesen wurde: Im Jahr 2005 ist die Vorlage einer EU-Verfassung in Referenden in Frankreich und in den Niederlanden mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt worden. Es ging dabei nicht um nur um einzelne Artikel, sondern es wurde der Verfassungsrang also solcher für die EU abgelehnt. In Deutschland wurde dies Votum allerdings verwischt: Der „Vertrag von Lissabon“ wurde hierzulande vielfach fälschlich als „Verfassungsvertrag“ bezeichnet. Damit wurde die Hintertür die „Verfassung“ wieder hineingemogelt, die die Franzosen und Niederländer ausdrücklich ausgeschlossen hatten. So hat sich eine Grauzone etabliert, in denen die Eigenständigkeit der Mitgliedsstaaten und der Vorrang der EU-Organe nebeneinander existierten. Nun hält die EU-Kommission offenbar die Zeit gekommen, um die staatsrechtliche Machtfrage in Europa von neuem zu stellen.

Die Gefechtslage

Doch die Gefechtslage ist unübersichtlich. Auf der einen Seite ist das Urteil des BVerfG vom 5.5.2020 wirklich sehr konsequent. Es hat ausdrücklich festgestellt, dass deutsche Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte weder am Zustandekommen noch an der Umsetzung, Vollziehung und Operationalisierung von Ultra-Vires-Akten mitwirken dürfen. Das gilt auch für die deutsche Bundesregierung, für den Bundestag und für deutsche Gerichte. Sie haben die Rechtspflicht, die Mitwirkung an EZB-Anleiheankäufen (und an Durchsetzungs-Urteilen des EuGH) abzulehnen. Das gilt auch für das jetzt eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren. Nach den Maßstäben des Ultra-Vires-Urteils des BVerfG hat die Bundesregierung die Rechtspflicht, dies EU-Verfahren gegen Deutschland ausdrücklich zurückweisen und ihrerseits Klage gegen die EU-Kommission wegen Verletzung der EU-Verträge zu führen. Ein Kompromiss erscheint da eigentlich unmöglich.
Auf der anderen Seite hat man mehrfach erlebt, dass immer wieder „kreativ“ das Bestehen gegensätzlicher Rechtspositionen entschärft wurde. So wurde auch das Urteil zu den PEPP-Käufen entschärft: Mit ein paar Zusatzinformationen wurde dafür gesorgt, dass die EZB-Staatsfinanzierung auf einmal keine Staatsfinanzierung mehr war. Hier ist offenbar eine große Angst vor einer Konfrontation mit EU-Organen im Spiel. Man hat Angst, dass diese Konfrontation, obwohl sie ja eine Verteidigung der demokratisch-republikanischen Tradition in Deutschland wäre, zu Reibungen und Feindseligkeiten in Europa führen würde. So fügt man sich lieber einer im Grunde autoritär-bevormundenden europäischen „Einheit“, in der alle Fäden in sehr kleinen Gremien zusammenlaufen.

Wird das Grundgesetz stillgelegt?

Es kann also passieren, dass Deutschland tatsächlich sein Grundgesetz verliert, ohne es recht zu merken. Es ist die Verfassung, die über Jahrzehnte ein guter Rahmen war, der die Bundesrepublik vor Abenteuern und maßlosen Zielen bewahrt hat. Solche Ziele sollen nun unter dem täuschenden Titel „europäischer Wiederaufbau“ alles mitreißen. Das gilt auch für die Wirtschaft und das Finanzsystem, denn hier wird ja die deutsche Stabilitätskultur aufgegeben – zugunsten einer fiktiven Ökonomie durch künstliche Geldvermehrung und Schulden, deren Bezahlung niemand mehr real darstellen kann. So läuft „mehr Europa“ auf „mehr Fiktion“ in wirtschaftlichen und staatlichen Dingen hinaus. „Mehr Fiktion“ bedeutet mehr Willkür und Haltlosigkeit, und damit sind wir bei dem Krisenmodus, der diese Zeit regiert. Die Menschen sind daran gewöhnt worden, dass sie auf nichts mehr vertrauen dürfen, was ihre bisherige Erfahrungswelt in Betrieben und Schulen, in Stadt und Land ausmachte. Wo bisher diese Erfahrungswelt der Bürger war, ist jetzt Klimakrise und Coronakrise. Es findet eine fundamentale Entwertung dieser Erfahrungswelt statt, und das gilt auch für den Bereich des Rechts: Die Festigkeit einer Verfassung erscheint überflüssig. Sie wird ersetzt durch die „Größe“ gerichtlicher Geltungsbereiche. So sieht man gerade im Krisenmodus der Gegenwart die Chance, um mit dem fiktiven Kunstgebilde „europäisches Recht“ jene Verfassungen zu verdrängen, mit denen sich Länder über Jahrzehnte und Jahrhunderte behaupten und entwickeln konnten. Und jetzt hält man die Stunde für gekommen, um die Machtfrage zu stellen.

„Wer wirklich verhindern will, dass Karlsruhe im Sinne des Grundgesetzes und der EU-Verträge über die Verfassungsidentität wacht, müsste das Verfassungsgericht oder Deutschland als souveränen Staat abschaffen.“


(Reinhard Müller im Leitartikel der FAZ am 10. Juni 2021)

(erschienen am 25.6.2021 in meiner Kolumne bei „Tichys Einblick online“, und am 1.7.2021 bei „Die Achse des Guten“)

Der Afghanistan-Schock

Die Bundesregierung hat in Afghanistan alle Gebote eines geordneten Rückzugs verletzt, weil sie von Anfang an keine Vorstellung von der Tiefe der Krise des Landes hatte.   

Der Afghanistan-Schock

21. August 2021

Tagelang, ja wochenlang, als der Rückzug der westlichen Allianz aus Afghanistan längst beschlossen war, hat es die deutsche Bundesregierung unterlassen, diesen Rückzug mit militärischen Mitteln zu organisieren. Man muss kein Militär-Experte sein, um zu erkennen, dass ein solcher Rückzug eine der gefährlichsten Operationen ist, weil man hier besonders schwach und anfällig ist. Der Feind im Vormarsch kann hier leicht alle Initiative an sich reißen, wenn er schnell Schlüsselposition besetzt und rücksichtslos von seinen Waffen Gebrauch macht, und wenn sich im eigenen Lager eine Haltung des Abwartens oder gar der Schicksalsergebenheit durchsetzt. Deshalb ist es besonders wichtig, Rückzugskorridore mit sicheren Sammelplätzen festzulegen und die Tore für das Verlassen des Landes (Grenzorte, Flugplätze, Seehäfen) mit starken militärischen Kräften zu sichern (und weiträumig zu sichern, wenn man im Fall Afghanistan am Flughafen von Kabul sieht). So ist die militärische Stärke der ausschlaggebende Faktor für einen gelingenden Abzug, die kritische Mindestvoraussetzung. Es ist genauso, wie zu Beginn einer Auslandsmission, wo auch das Militär die ersten Schritte angesichts der meistens unklaren Machtverhältnisse dort machen muss. Diese gefährliche Unklarheit gilt auch beim Rückzug gegenüber einer vorrückenden Macht, auf deren Zurückhaltung man nicht bauen kann, und die oft zur Willkür neigt. Um diese Macht noch für ein gewisse Zeit in Schach halten zu können, ist eine erhöhte militärische Präsenz nötig. Wer das in Denken und Tun ignoriert, will in Wirklichkeit vom Militär und seinen Schutzaufgaben prinzipiell nichts wissen. Die deutsche Bundesregierung hat gezeigt, wie fremd sie der Bundeswehr gegenübersteht. Und wie sehr hier ein Grundmisstrauen gegen jede Schlüsselrolle militärischer Stärke besteht.

Ein Wort wird in Umlauf gesetzt

Was in diesen Wochen und Tagen geschehen und nicht geschehen ist, ist noch nicht aufgeklärt, aber schon jetzt sind eklatante Unterlassungen unübersehbar: Es gibt keine Rückzugskorridore im Land, obwohl die systematische Eroberung der Provinzen und Provinzhauptstädte durch die Taliban schon vor Wochen begonnen hat. Kabul ist gefallen und der Flughafen, der das Haupttor nach draußen ist, ist von den Taliban vollständig und eng eingekesselt, sodass sie es in der Hand haben, wer dorthin gelangt und wer nicht. So sind Tausende deutsche Staatsbürger und afghanische Mitarbeiter schutzlos zurückgelassen worden, und man kennt größtenteils nicht mal ihren jetzigen Aufenthaltsort. Sie wurden praktisch zu Geiseln in den Händen der neuen Machthaber.
In dieser Lage eilt nun die Bundesregierung an die Mikrophone, um die Öffentlichkeit von ihrem Mitgefühl zu unterrichten und dann, vor allem, um einen bestimmten Satz in Umlauf zu bringen: „Wir haben uns verschätzt“. So langsam sie im Handeln vor Ort war, so schnell ist sie dabei, eine bestimmte Sprachregelung durchzusetzen: Damit versucht sie, vor jeder Aufklärung, schon die Deutungsmacht über die Vorgänge zu gewinnen. Indem sie alles zu einer Frage der „Einschätzung“ macht, verkleinert sie das Monströse ihrer Fehlentscheidungen. Sie will die Notwendigkeit eines militärischen Schutzes im Grundsatz sehr wohl gewusst haben, und sie will auch den Willen, diesen Schutz herzustellen, im Grundsatz gehabt haben – aber dann hat sie sich bloß irgendwie „verschätzt“. Sie gibt einen „Fehler“ in ihrem Handeln zu, aber nicht die falsche Grundhaltung, die die ganze Linie ihres Handelns bestimmt hat. Das schmähliche Versagen beim Rückzug soll auf keinen Fall als Konsequenz einer politischen Grundposition dieser Regierung sichtbar werden.

Der Vorbehalt gegen alles Militärische

Dabei liegt der Zusammenhang eigentlich auf der Hand. Die Bundesregierung versagt in einem Moment, wo das militärische Handeln für die Rettung von Menschenleben entscheidend ist – weil sie die militärische Seite ihrer Afghanistan-Mission von Anfang an kleingeredet und verdrängt hat. Weil sie diejenigen, die auf diese Seite hingewiesen haben und gefordert haben, dieser Wahrheit ins Auge zu sehen, sogar in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt hat. In Afghanistan von Krieg zu sprechen, war ein Tabu. Deutschland sollte in der Rolle des Entwicklungshelfers auftreten. Und die Entwicklungshilfe sollte vor allem eine „Bildungsoffensive“ sein. Es ist ja in diesen Tagen oft davon die Rede, dass in Afghanistan die Idee eines „nation building“ durch Intervention von außen gescheitert ist. Das ist sehr wahr. Aber diese Wahrheit gilt nicht nur für militärische Interventionen, sondern auch für Bildungs-Interventionen. Im Grunde greift diese Form des Nationenbauens von außen ja noch umfassender und intimer in die Zivilisation eines Landes ein. Und diese Form ist in Afghanistan auch gescheitert, wenn man bedenkt, wie leicht dem islamistischen Fundamentalismus die Rückeroberung gefallen ist.
Berthold Kohler hat diese Erkenntnis in einem Leitartikel in der FAZ (17.8.2021) in zwei Sätzen resümiert: „Nicht allein Amerika scheiterte in Afghanistan. Auch am deutschen Wesen ist es nicht genesen.“

Eine „deutsche Idee“ (I)

Es ist ja wahr, dass auch andere Länder den Rückzug verschleppt haben und nicht frühzeitig alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel dafür mobilisiert haben. Aber die Idee, es gehe in Afghanistan um einen pädagogischen Einsatz, diese überhöhte „Bildungsidee“ ist eine spezifisch „deutsche“ Idee. Und sie wurde auch so ins Schaufenster gestellt – in Abgrenzung zur Haltung anderer Länder, insbesondere gegenüber den USA.
Es gehört zur Grunderfahrung der heutigen Weltpolitik, dass die Repräsentanten Deutschlands sich in der Rolle einer zivilen Weltmacht gefallen und mit dieser „weichen Macht“ zu punkten versuchen. Sie wollen um jeden Preis harte Zusammenstöße und Blut an den Händen vermeiden. Sie wollen – siehe Militäreinsätze im Nahen Osten – allenfalls Beobachtungsaufgaben und Ausbildungsaufgaben übernehmen, bei denen es keine bösen Bilder gibt. Sie wollen die Guten sein. Und zugleich die Besser-Wissenden: Denn die deutsche Bildungsidee als weltpolitischer Grundsatz wird tritt mit der Behauptung auf, auf diese Weise würden die „tieferen Ursachen“ aller aktuellen Krisen „bekämpft“. So war und ist es auch in der Migrationskrise seit 2015.

Eine „deutsche Idee“ (II)

Wenn hier auf eine „deutsche Besonderheit“ hingewiesen wird, ist gleichwohl eine Präzisierung wichtig. Zum einen sind es natürlich nicht alle Deutschen, die so ticken. Es gibt hierzulande Gott sei Dank viele vernünftige und praktische Leute. Es ist ein bestimmter Sektor der Gesellschaft, der sich in dieser Rolle einer Welt-Bildungs-Macht gefällt und von dieser höheren Warte auch auf andere Menschen und Länder herabsieht. Dieser Sektor scheint in Deutschland aber einflussreicher zu sein als in anderen Ländern. Aber es gibt ihn in anderen Ländern auch, und die Idee, dass die heutige Welt durch „soft power“ regiert werden könnte, und dass das Militär eine im Grunde veraltete und „zu harte“ Einrichtung ist, ist in diesen Ländern auch verbreitet.

Der Realitätsschock

Das Wort von der „Fehleinschätzung“ verführt zu dem Glauben, dass es in Afghanistan um eher kurzfristige politische Stimmungen und Bewegungen geht. Doch hier hat sich eine trügerische Grundstabilität in Nichts aufgelöst. Es gibt einen Realitätschock. Plötzlich sind wir gezwungen, die afghanische Nation in einem ganz anderen Licht zu sehen. Sie ist heute durch Zersplitterung, durch frei flottierende Gewalt und durch Apathie gekennzeichnet – ihr Zustand ist vielleicht sogar kritischer als vor 40 Jahren. Die Intervention stellte eine völlig künstliche Situation, eine Blase her, die es erlaubte, alle Verantwortung – für das eigene Leben, für die Familie oder für die Nation – auf die fremden Kräfte abzuwälzen. Und den kritischen Zustand zu übersehen. Wieso eigentlich hat die deutsche Politik bei all dem tiefschürfenden „Ausbilden“ nicht gemerkt, dass die Bereitschaft der Ausgebildeten, für ihr Land zu kämpfen, gleich Null war? Gibt so etwas wie Bildungs-Blindheit? Gewiss wird unter den militärischen und zivilen Kräften der Afghanistan-Mission der Zweifel am eigenen Tun gewachsen sein. Aber die Lage hat sich noch schneller zugespitzt.
Aber das heißt nicht, dass diese Interventionen „Schuld“ sind an Zersplitterung, Gewalt und Apathie. Die Interventionen haben den Ernst der Lage nur verdeckt. Die jetzigen Schuldzuweisungen an den Westen verdecken auch nur den Ernst der Lage. Die Ursachen reichen viel tiefer in den Alltag mit seiner elementaren Knappheit in einem von der Grundausstattung sehr armen Land. Und dann ist da eine Entwicklung, die in ihrer grundlegenden, die Gesellschaft umstürzenden Bedeutung noch gar nicht in unserer Wahrnehmung angekommen ist: Im Jahr 1980, zu Zeiten der russischen Besatzung betrug die Bevölkerungszahl 13,3 Millionen, 2020 waren es unfassbare 38,9 Millionen. Eine Verdreifachung, in diesem extrem kargen Land! Für das Jahr 2050 werden 64,7 Millionen prognostiziert. Man kann unter diesen Umständen eigentlich nicht mehr von einer afghanischen Nation sprechen. Das ist in unserer heutigen Welt nicht der Regelfall, aber kein Einzelfall. Solche Verhältnisse sind in großen Teilen Afrikas und in einigen Regionen Asiens oder Süd- und Mittelamerikas gegeben. Die Redlichkeit gebietet es, offen auszusprechen, dass es hier keine schnelle Lösung gibt.
Vor allem: Es gibt sie nicht von außen. Die völlige Maßlosigkeit von Bevölkerungsentwicklung, Gewalt und Apathie kann nur von innen gebrochen werden. Das Maß kann nur aus eigener Verbundenheit mit dem Schicksal des Landes gefunden werden. Erst dann kann man ernsthaft von einer Nation-Werdung sprechen. Dieser geschichtliche Haltlosigkeit Afghanistans wurde von der internationalen Intervention, ob zivil oder militärisch, gar nicht bearbeitet. Diese Realität wurde nicht mal berührt. Sie konnte gar nicht von der Intervention berührt werden. Aber nun ist die Haltlosigkeit schlagartig zum Durchbruch gekommen. Und die Machtergreifung der Taliban ändert daran nichts, sondern setzt sie nur fort.

Die verdecke Seite der „großen Herausforderungen“

Doch auch die internationalen Organisationen und die besonders von westlichen Ländern betriebene Globalpolitik ist strukturell unfähig, diese Realität zu ändern. Sie schwebt viel zu weit darüber, um sie überhaupt wahrzunehmen. Sie wurde ja von den aktuellen Ereignissen und der Stimmung im Lande völlig überrascht. Ihre Missionen und Projekte, die immer mit dem Gestus der „großen Herausforderung“ vorgetragen werden, und immer Teil einer weltweiten „großen Transformation“ sein sollen, bilden offenbar gar kein Motiv, nun die jeweils besondere Realität eines Landes wahrzunehmen. Das „nation building“ will Nationen als historisch gewachsene Größen gar nicht wahrhaben. Es ist mehr ein Polit-Werbeslogan. Die Afghanistan-Mission sollte etwas Umfassenderes und Höheres sein. So wurde sie vage und praktisch gar nicht zu handhaben. Das große Ziel stand in keinem Verhältnis zu den Mitteln. Es gab keine präzisen Kriterien für eine kritische Überprüfung der Resultate. Man hat die größten Ziele an die Wand gemalt und die schönsten Perspektiven eröffnet. Und gleichzeitig war man auch im Ausmalen der größten Katastrophen-Szenarien sehr erfinderisch. Auch dies globale Warnen verstand man als Ausdruck einer höheren Moral und eines umfassenderen Wissens. So hat die Politik unserer Gegenwart eine Scheingröße erreicht, wie es die Geschichte der Menschheit noch nicht gesehen hat.
Diese Politik der Scheingröße hat einen Nebeneffekt, den ihre Protagonisten nicht an die große Glocke hängen, aber den sie doch nicht ungerne sehen: Denn mit ihr entfernt man sich von den vielfältigen Widrigkeiten und Mühen, die in jeder konkreten Realität vorhanden sind. Man ist also jene nächstliegenden Aufgaben, die weniger vorzeigbar sind, sondern bisweilen schmerzhaft und mit „bösen Bildern“ verbunden. Meistens ist ihre Bearbeitung auch ziemlich zäh und langweilig. Dagegen kann man den großen und fernen Zielen von vornherein bescheinigen (ganz ohne vorliegende Leistungen), dass sie „sehr ehrgeizig“ seien. Und man kann auch ohne weiteres behaupten, dass alles „auf einem guten Weg“ sei. So werden die „großen Herausforderungen“ im Handumdrehen zu einem großen Alibi.

Der Alibi-Mechanismus

Es ist schon oft darauf hingewiesen worden, dass große, weltumspannende Rettungsprojekte eine Hybris darstellen, also eine Grenzüberschreitung der Menschen beim eigenen Eingreifen. Ebenso ist auf die Hysterie hingewiesen worden, die bei manchen Beschwörungen einer Weltkatastrophe am Werk ist, also eine Grenzüberschreitung in der Reaktion auf Gefahren. Es sind sozusagen Verirrungen im Großen, und es ist richtig, dem heute entgegenzutreten. Aber die mögliche Alibi-Funktion dieser Verirrungen ist bisher kaum zur Sprache gekommen, obwohl da vielleicht die verheerendsten Auswirkungen zu finden sind. Denn sie lenken ab von anderen, näherliegenden Krisen, deren Lösung unter Umständen wichtiger, aber mühevoller ist. Das Projekt eines großen Weltumbaus könnte also einen ganz banalen, schäbigen Zweck erfüllen: Er gestattet es, sich vor den wirklichen Problemen zu drücken. Dieser Zweck muss den Beteiligten gar nicht immer bewusst sein. Er kann auch ganz blind zustande kommen, als willkommene Nebenwirkung sozusagen. Wo das Große und Zukünftige in den Vordergrund tritt, wird das Begrenzte und Gegenwärtige zweitrangig. So heißt es dann „Fridays for future“ statt „Bleibe im Lande und ernähre dich redlich“.

Das Alibi ist geplatzt

Die „große Afghanistan-Politik“ des Westens ist ein Musterbeispiel für diesen Alibi-Mechanismus. Hier war die Diskrepanz zwischen den großen Zielperspektiven und den kleinen Handlungsrealitäten vor Ort besonders eklatant. Trotzdem wurde es über viele Jahre hingenommen, dass sich Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinanderentwickelten. Doch nun ist das Alibi geplatzt. Diese „große Afghanistan-Politik“ ist jetzt krachend und mit schlimmen Opfern zusammengebrochen. Der Realitätsschock ist da. Es ist höchst, auch anderswo die fiktive Größe der herumgeisternden „Global Governance“ zu entzaubern.

(erschienen in meiner Kolumne bei „Tichys Einblick online“)